Description
(Short description)
Die Bestrafung des unbeendeten Versuchs und bestimmter Vorbereitungshandlungen führt zu einer - teils erheblichen - Vorverlagerung von Strafbarkeit. Das Werk geht der Frage nach, auf welcher normtheoretischen Grundlage eine solche Vorverlagerung basiert und inwieweit sich diese legitimieren lässt.
(Text)
Mit der Bestrafung des unbeendeten Versuchs und bestimmter Vorbereitungshandlungen verbietet der Gesetzgeber bereits die Vornahme solcher Verhaltensweisen, die nach der Vorstellung des T ters f r den Erfolgseintritt notwendig, aber noch nicht hinreichend sind und insoweit der weiteren Tatfortf hrung bed rfen. Ob es jedoch zu einer Fortf hrung dieser subjektiv noch unvollst ndig vollzogenen Tat kommt, ist bei isolierter Betrachtung der bereits vollzogenen Handlung(en) noch ungewiss. Die im Ergebnis weitgehend unumstrittene Strafbarkeit des unbeendeten Versuchs sowie die Bestrafung von Vorbereitungshandlungen kn pfen jedoch gerade an diese vor der Versuchsbeendigung liegenden Handlungen an und begr nden eine Vorverlagerung von Strafbarkeit.Unter Rekurs auf die Normtheorie erarbeitet der Autor Kriterien, auf denen die Strafbarkeit des unbeendeten Versuchs basiert. Anhand derer beurteilt er sodann die Legitimit t und Berechtigung zahlreicher Vorbereitungstatbest nde.



