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Description
(Text)
Die Ausweitung des strafrechtlichen Urkundenbegriffs und die Privatisierung zahlreicher staatlicher Aufgabenfelder drohen den Straftatbestand der Fälschung amtlicher Wertzeichen obsolet zu machen. Unter Berücksichtigung ihrer Historie untersucht die Arbeit daher den aktuellen Anwendungsbereich der
148ff. StGB, insbesondere die konkreten Tatobjekte und Tatalternativen sowie die praktische Relevanz von Wertzeichenfälschungen in der deutschen Strafrechtspflege. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die selbständige Normierung der Wertzeichenfälschung immer noch ihre Berechtigung besitzt. Insbesondere kann die Vorschrift zur Urkundenfälschung in
267 StGB trotz der eindeutig festgestellten Urkundeneigenschaft amtlicher Wertzeichen keinen angemessen Auffangtatbestand bilden.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Historische Entwicklung der Wertzeichenfälschung - Der strafrechtliche Wertzeichenbegriff und sein Verhältnis zum Urkundenbegriff - Das Rechtsgut der Wertzeichenfälschung - Betrachtung der einzelnen Tatbestände der 148ff. StGB - Die Wertzeichenfälschung in der strafrechtlichen Praxis - Reformbedarf.
(Author portrait)
Der Autor: Johannes Landes wurde 1976 in München geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften sowie das Rechtsreferendariat in München, Lausanne (Schweiz) und Buenos Aires (Argentinien). Er legte Ende 2003 das Zweite Staatsexamen ab und arbeitet heute als Rechtsanwalt für eine große deutsche Forschungseinrichtung.