- ホーム
- > 洋書
- > ドイツ書
- > Social Sciences, Jurisprudence & Economy
- > Jurisprudence & Law
- > general surveys & lexicons
Description
(Text)
Anhand einer rechtsvergleichenden Bestandsaufnahme (Deutschland, USA, Österreich, Italien, Frankreich und Slowakische Republik) untersucht diese Arbeit aus der Sicht des deutschen Rechts die Problemstellungen des Bildnisschutzes in unterschiedlichen nationalen Ausprägungen. Im nationalen und internationalen Wirkungsbereich der Medien, der kommerziellen Verwertung von Bildmaterial in Presse und Werbung begegnen uns ständig Fragen den Bildnisschutz betreffend. Als Ausprägung des Persönlichkeitsschutzes befindet sich der Bildnisschutz im andauernden Spannungsverhältnis zu den Medien.
Zum einen werden in dieser Arbeit historische Entwicklungen des Bildnisschutzes erörtert, auch um aktuelle Streitstände besser verständlich zu machen; zum anderen werden einschlägige Gerichtsentscheidungen in den verschiedenen Rechtsordnungen erläutert und rechtsvergleichend untersucht. In diesem Zusammenhang werden die im jeweiligen Recht geltenden Rechtsfolgen bei Persönlichkeitsverletzungen des "Rechts am eigenen Bild" anhand aktueller Rechtsprechung rechtsvergleichend dargestellt und auf ihre Effektivität (z.B. Umfang von Schadensersatzbeträgen) überprüft.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Entwicklung, Schutzgut, Wesen, Grenzen, Rechtsfolgen, Verhältnis zum IPR und aktuelle Probleme betreffend das Recht am eigenen Bild in Deutschland - Das Right of Privacy und Right of Publicity im US-amerikanischen Recht - Der Bildnisschutz in der EU im Überblick (Österreich, Italien, Frankreich) - Slowakische Republik: Vergangenheit und Gegenwart - der Weg in die Europäische Union und der Bildnisschutz.
(Author portrait)
Der Autor: Oliver Christian Ruppel ist derzeit Rechtsreferendar am Landgericht München I. Er wurde 1969 in Ludwigshafen/Rhein geboren; er hat an den Universitäten Lausanne, Passau, Innsbruck und München Sprachen, Geschichte und Rechtswissenschaften studiert. 1998 legte er die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Es folgten 1999/2000 die Teilnahme am LL.M.-(Master of Laws)-Programm an der Universität Stellenbosch/Südafrika sowie 2000 die rechtswissenschaftliche Promotion.