Description
(Short description)
Das Unionsrecht verlangt die verjährungsrechtliche Berücksichtigung der Rechtsunkenntnis des Verbrauchers. Eine dahingehende Auslegung des deutschen Verjährungsrechts ist jedoch nicht möglich. Daher bedarf es der Erweiterung des Rechtsinstituts der Zumutbarkeit der Klageerhebung um die Fallgruppe des rechtsunkundigen Verbrauchers. Für eine vollständige Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben muss der Gesetzgeber jedoch einen Sonderverjährungstatbestand für Verbraucheransprüche schaffen.
(Text)
Der EuGH hat zur Klausel-Richtlinie entschieden, dass Verbraucheransprüche nur dann verjähren dürfen, wenn der Verbraucher vor Eintritt der Verjährung die Möglichkeit hatte, die anspruchsbegründenden Tatsachen zutreffend rechtlich zu würdigen. Eine die Rechtsunkenntnis des Verbrauchers berücksichtigende Auslegung des deutschen Verjährungsrechts, insbesondere der 199 Abs. 1 und Abs. 4 BGB, ist jedoch nicht möglich. Auch durch die Anwendung verjährungsrechtlicher Sonderregelungen oder der hergebrachten Fallgruppen zur Zumutbarkeit der Klageerhebung können keine richtlinienkonformen Ergebnisse erzielt werden. Nur durch eine Erweiterung dieses Rechtsinstituts um die Fallgruppe des rechtsunkundigen Verbrauchers kann der Rechtsunkenntnis des Verbrauchers zumindest eine gewisse verjährungsrechtliche Bedeutung beigemessen werden. Für eine vollständige Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben muss der Gesetzgeber jedoch einen Sonderverjährungstatbestand für Verbraucheransprüche schaffen.
(Table of content)
1. Einleitung2. Verjährung von Verbraucheransprüchen im Spannungsfeld zwischen europäischem und nationalem Recht3. Verjährungsrechtliche EuGH-Rechtsprechung zur Klausel-Richtlinie4. Methodische Konsequenzen für das nationale Recht5. Richtlinienkonforme Auslegung des deutschen Verjährungsrechts6. Herstellung richtlinienkonformer Zustände durch Anwendung verjährungsrechtlicher Sondervorschriften7. Herstellung richtlinienkonformer Zustände durch das Rechtsinstitut der Zumutbarkeit der Klageerhebung8. Vorschlag für eine Verbraucherverjährungsvorschrift de lege ferenda9. Schlussbetrachtung
(Text)
»The Impact of Union Law on the Statute of Limitations for Consumer Rights«: Union law requires that a consumer's lack of legal knowledge be considered when assessing limitation periods. However, German law cannot be interpreted accordingly. The legal doctrine of the reasonableness of bringing legal action ('Zumutbarkeit der Klageerhebung') should therefore be extended to encompass cases involving consumers lacking legal knowledge. Nonetheless, in order to fully comply with Union law, the legislature must introduce a specific limitation period for consumer claims.



