Description
(Short description)
Der Verfasser untersucht anhand ausländischer Modelle, ob der Gesetzgeber in Brandenburg die Bürgermeister und Landräte nach einem Wahlsystem mit integrierter Stichwahl wählen lassen kann. Eine solche Wahlrechtsreform erweist sich als mit Grundgesetz und Landesverfassung vereinbar. Integrierte Stichwahlen können auch zeitgleich mit anderen Wahlen stattfinden. Zumindest grundsätzlich verfassungswidrig ist jedoch ein Gesetz, nach dem jede Kommune in Brandenburg selbst entscheidet, ob ihr Bürgermeister bzw. Landrat in separater oder integrierter Stichwahl bestimmt wird.
(Text)
Wahlsysteme mit integrierter Stichwahl lassen den für separate Stichwahlen erforderlichen zweiten Urnengang entfallen. Stattdessen erhält jeder Wähler mehrere Präferenzstimmen, die er bei einem einzigen Urnengang abgibt. Erreicht nach Auszählung der Erstpräferenzstimmen kein Kandidat die absolute Mehrheit, werden in weiteren Zählrunden (sukzessive) die stimmenschwächsten Kandidaten ausgeschlossen und nachfolgende Präferenzstimmen den verbliebenen Kandidaten gutgeschrieben, bis einer von ihnen die absolute Mehrheit erreicht. Der Verfasser untersucht anhand ausländischer Modelle, ob der Gesetzgeber in Brandenburg die Bürgermeister und Landräte nach dieser Methode wählen lassen kann. Eine solche Wahlrechtsreform erweist sich als mit Grundgesetz und Landesverfassung vereinbar. Integrierte Stichwahlen können auch zeitgleich mit anderen Wahlen stattfinden. Zumindest grundsätzlich verfassungswidrig ist jedoch ein Gesetz, nach dem jede Kommune in Brandenburg selbst entscheidet, ob ihr Bürgermeister bzw. Landrat in separater oder integrierter Stichwahl bestimmt wird.
(Table of content)
GutachtenauftragA. Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer integrierten StichwahlBestandsaufnahmen - Verfassungsrechtliche Beurteilung der integrierten StichwahlB. Verfassungsmäßigkeit der Durchführung integrierter Stichwahlen zeitgleich mit anderen WahlenStaatspraxis - Rechtsprechung und Schrifttum - Verfassungsrechtliche BeurteilungC. Verfassungswidrigkeit einer kommunalen Option für die integrierte StichwahlGrundsatz der Gleichheit der Wahl - Grundsatz der Chancengleichheit - Vorbehalt des Gesetzes
(Text)
»Instant Runoff Voting in Elections for Mayor and District Administrator in Brandenburg«: The author examines, starting from foreign models, whether the legislature in Brandenburg may introduce instant runoff-voting for elections of mayors and district administrators. Such an electoral reform is compatible with the Basic Law and the Brandenburg constitution. Instant runoff-voting may be applied alongside other voting systems on the same day. However, a law empowering each municipality in Brandenburg to decide for itself whether its mayor or district administrator is elected in two rounds or via instant runoff voting is unconstitutional as a rule.