Description
(Short description)
Die Arbeit beleuchtet das Phänomen Artificial Intelligence aus strafrechtlicher Perspektive. Nicht zuletzt mit Blick darauf, dass verschiedentlich das Entstehen von »Verantwortungslücken« befürchtet wird, wird auf den Prüfstand gestellt, wie leistungsfähig das geltende deutsche Strafrecht ist, Fälle sachgerecht zu erfassen, in denen es zu Rechtsgutsverletzungen durch A.I.-Systeme kommt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Hersteller solcher Systeme.
(Text)
Artificial Intelligence ist spätestens, seitdem der Chatbot »ChatGPT« einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist, in aller Munde. Darüber hinaus zeigen weitere Anwendungsfälle wie das autonome Fahren, dass die A.I.-Technologie zwar einerseits ein enormes Potential birgt, andererseits aber auch nicht unerhebliche Gefahren.
Die Arbeit untersucht das Phänomen Artificial Intelligence, konkret die Technologie des sogenannten Deep Learning, vor diesem Hintergrund aus strafrechtlicher Perspektive. Nicht zuletzt mit Blick darauf, dass verschiedentlich das Entstehen von »Verantwortungslücken« befürchtet wird, wird auf den Prüfstand gestellt, wie leistungsfähig das geltende deutsche Strafrecht ist, Fälle sachgerecht zu erfassen, in denen es zu Rechtsgutsverletzungen durch A.I.-Systeme kommt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Hersteller solcher Systeme.
(Table of content)
1. Einführung in den UntersuchungsgegenstandEinleitung - Artificial Intelligence - Strafrechtliches »Potential« von Artificial Intelligence - Fragestellung und Umgrenzung des Untersuchungsgegenstands2. Das fahrlässige A.I.-ErfolgsdeliktEinstieg in die Untersuchungen zum fahrlässigen Erfolgsdelikt - Verursachung des Erfolgseintritts - Fahrlässigkeit - Eigenverantwortliche Selbstgefährdung - Erfolgsverursachung »durch« Fahrlässigkeit (Pflichtwidrigkeitszusammenhang) - Eigenverantwortliches Dazwischentreten von A.I.-Systemen3. Das vorsätzliche A.I.-ErfolgsdeliktVorsätzliche Erfolgsdelikte und A.I. - Vorsatz - Täterschaft und Teilnahme4. Zusammenfassung der Ergebnisse, Fazit und Ausblick de lege ferendaZusammenfassung der bisherigen Ergebnisse - Fazit zur Leistungsfähigkeit des geltenden Strafrechts - Ausblick de lege ferendaGlossarLiteratur- und Stichwortverzeichnis
(Text)
»Artificial Intelligence and Criminal Law. On the Capacity of Current Criminal Law with Regard to Producer Responsibility for Damage Caused by Deep Neural Networks«: The thesis examines the phenomenon of artificial intelligence (A.I. for short) from a criminal law perspective. Not least because there are various fears of 'responsibility gaps' arising, it is being put to the test how capable the current German criminal law is of dealing appropriately with cases in which legal interests are violated by A.I. systems. The thesis hereby focuses on the question of the criminal liability of the manufacturers of such systems.
(Author portrait)
Milan Schäfer studied law at the Johannes Gutenberg University of Mainz from 2013 to 2018 with a focus on criminal law and criminal defense. Since 2020, he is working as a research assistant at an international law firm in Frankfurt am Main, where he focuses on stock corporation law and related capital market law issues. Since November 2022, he is also a trainee lawyer at the Higher Regional Court of Frankfurt am Main. In October 2023, he completed his doctorate at the Faculty of Law and Economics at Johannes Gutenberg University of Mainz.