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Description
(Short description)
52 Abs. 1 GmbHG bietet umfassende Gestaltungsmöglichkeiten. Aber ist das in Bezug genommene Aktienrecht vollständig dispositiv? Die Arbeit behandelt die Rolle des fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH, die eingreifenden Organpflichten und die Frage ihrer Gestaltbarkeit durch Satzungsregeln. Im Mittelpunkt stehen die Grenzen der Gestaltungsfreiheit - etwa in Bezug auf Haftung, Weisungsrecht und Fehlerfolgen - die sich aus allgemeinen Grundsätzen des Körperschafts- und GmbH-Rechts ergeben.
(Text)
52 Abs. 1 GmbHG bietet mit seinem dispositiven Verweis auf das Aktienrecht der Praxis umfassende Gestaltungsmöglichkeiten. Aber ist das in Bezug genommene Aktienrecht so vollständig dispositiv, wie es die Vorschrift nahelegt? So sind an die Einrichtung des Aufsichtsrats Publizitätspflichten geknüpft, welche die Frage aufwerfen, ob der Schutz der Öffentlichkeit nicht die Gestaltungsfreiheit der Gesellschafter beschränkt.
Die Arbeit befasst sich mit der Rolle des fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH, den eingreifenden Organpflichten und der Frage ihrer Gestaltbarkeit durch Satzungsregeln. Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit - einschließlich haftungsrechtlicher Implikationen, den Folgen einer fehlerhaften Gestaltung sowie der Zulässigkeit einer Weisungsabhängigkeit - werden umfassend aufgearbeitet. Nachdem das Gesetz selbst keine ausdrücklichen Schranken vorsieht, stehen die sich aus allgemeinen Grundsätzen des Körperschafts- und GmbH-Rechts ergebenden Grenzen im Mittelpunkt.
(Review)
»Zur Fundgrube wird das Werk durch das sorgfältige Stichwortverzeichnis, das die Arbeit über den Rang einer Dissertation heraushebt und ihr fast schon den Charakter eines Handbuchs verleiht. Die Arbeit von Birkhold muss daher neben den einschlägigen GmbH-Kommentaren von jedem konsultiert werden, der sich vertieft und ernsthaft mit der Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats in der GmbH beschäftigt. Sie hat das Zeug zum Standardwerk im Recht des fakultativen GmbH-Aufsichtsrats.« Dr. Georg Seyfarth, in: GmbHRundschau, 20/2020
(Text)
»The Limits of Freedom of Design when Setting up an Fakultative Supervisory Board«
52 Abs. 1 GmbHG offers extensive design options. But is the stock corporation law referred to entirely dispositive? The thesis deals with the role of the optional supervisory board of a GmbH, the intervening board duties and the question of their ability to be shaped by the statutes. The focus is on the limits of freedom of design - for example regarding liability, the right to issue instructions and the consequences of errors - which result from general principles of corporation and GmbH law.