Interaktion religiöser Rechtsordnungen. : Rezeptions- und Translationsprozesse dargestellt am Beispiel des Zinsverbots in den orientalischen Kirchenrechtssammlungen. (Kanonistische Studien und Texte 55) (2009. 317 S. 317 S. 233 mm)

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Interaktion religiöser Rechtsordnungen. : Rezeptions- und Translationsprozesse dargestellt am Beispiel des Zinsverbots in den orientalischen Kirchenrechtssammlungen. (Kanonistische Studien und Texte 55) (2009. 317 S. 317 S. 233 mm)

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Description


(Text)
Religiöse Rechtsordnungen sind in der gegenwärtigen Debatte einseitig mit "Konflikt" konnotiert; die Frage nach dem rechten Umgang der bundesdeutschen Rechtsordnung mit der islamischen "saria" ist hier nur ein prominentes Beispiel.

Daß und wie religiöse Rechte voneinander lernen können, belegt Fabian Wittreck anhand des Rechts der orientalischen Nationalkirchen: Armenier, Kopten sowie Ost- und Westsyrer schreiben in den Jahrhunderten unter islamischer Herrschaft ihre überkommenen Rechtssammlungen fort und nehmen dabei Versatzstücke des islamischen und jüdischen religiösen Rechts, aber auch Anregungen der aristotelischen Philosophie auf; die vorhandenen Quellen reichskirchlicher oder römischrechtlicher Provenienz werden so überlagert und modifiziert.

Konkreter Untersuchungsgegenstand sind die Regeln zum Zins- oder Wucherverbot, die hier für das orientalische Kirchenrecht erstmals umfassend und im Zusammenhang dargestellt und analysiert werden. An ihnen läßt sich nachweisen, wie rechtliche Regelungskonzepte, Begründungsansätze und auch Ausnahmeregelungen über Sprach- und Religionsgrenzen hinweg rezipiert werden. Zugleich wird deutlich, daß dieser Austausch zwischen den religiösen Rechten auf die wissenschaftlich-literarische Ebene beschränkt bleibt, da zahlreiche Rechtstexte gar nicht den Anspruch erheben, die Rechtspraxis der orientalischen Christen zu beeinflussen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt:
Einleitung - I. Kanonisches Recht unter der Herrschaft des Islam: Das Recht der orientalischen Nationalkirchen: Die orientalischen Nationalkirchen - Patriarchen als Ethnarchen: Orientalisches Kirchenrecht als umfassendes Binnenrecht einer religiösen Minderheit - II. Bausteine des orientalischen Zinsverbots: Römisches und byzantinisches Reichsrecht: Bedingte Anerkennung des Zinses - Die Reichskirche: Zinsverbot nur für Kleriker - Das rib-Verbot und sein Einfluß auf die Zinslehre der orientalischen Christen - Jüdisches Recht: Vom priesterlichen Solidaritätsprogramm zur rabbinischen Wucherkasuistik - Aristoteles: Philosophische Polemik gegen den Wucher - Ältere Traditionslinien - III. Genese und Entwicklung des Wucherverbots in den einzelnen orientalischen Nationalkirchen: Die Ostsyrische ("nestorianische") Kirche - Die Westsyrische ("jakobitische") Kirche - Die Armenische Kirche - Die Koptische Kirche - Die Äthiopische Kirche - IV. Foren, Hürden und Medien der Interaktion religiöser Rechtsordnungen: Interaktionsforen - Interaktionshürden - Interaktionsmedien - Schluß: Orientalisches Zinsrecht als literarisches Produkt - Quellenverzeichnis - Literaturverzeichnis - Personen- und Sachverzeichnis

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