ArbeitnehmerInnenschutz in Sakristeien der römisch-katholischen Kirche in Österreich: Relevanz des ArbeitnehmerInnenschu (Erstauflage. 2015. 96 S. 32 Abb. 220 mm)

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ArbeitnehmerInnenschutz in Sakristeien der römisch-katholischen Kirche in Österreich: Relevanz des ArbeitnehmerInnenschu (Erstauflage. 2015. 96 S. 32 Abb. 220 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783959348027

Description


(Text)
Das Buch befasst sich mit der Fragestellung, ob die Mesnerin bzw. der Mesner in den römisch-katholischen Sakristeien in Österreich dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und der Aufsicht der Arbeitsinspektion unterliegen. Aufbauend auf den theoretischen Grundlagen der Arbeitsinspektion und der Gliederung und Erläuterung der römisch-katholischen Kirche von der Diözese abwärts bis zum Pfarramt widmet sich die Arbeit nach Ausführungen zur kirchlichen Arbeitsverteilung und dem damit zusammenhängenden ArbeitnehmerInnenschutz der Beantwortung der Forschungsfrage.
(Extract)
Textprobe:
Kapitel 5 Der ArbeitnehmerInnenschutz:
Einleitend zu diesem Kapitel wird festgestellt, dass wohl von einer verstärkten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin, der "römisch-katholischen Kirche"96, ausgegangen werden darf, besteht doch " ... die Pflicht, die Gestaltung des kirchlichen Dienstes an der christlichen Botschaft und am christlichen Menschenbild auszurichten".
Mit der Enzyklika Papst Leo s XIII. "IMMORTALE DEI" wurde von der römisch-Katholischen Kirche die Idee der Menschenrechte aufgegriffen. Zuerst ging man von den sozialen Grundrechten aus, welche infolge ihre Weiterführung in der päpstlichen Enzyklika "RERUM NOVARUM" Einkehr fand und war dies der Ausgangspunkt der modernen katholischen Soziallehre der Kirche. Diese ist als Grundlage des Arbeitsrechtes in der Kirche zu betrachten, entspricht weitgehend der Idee des staatlichen Arbeitsrechts und darf als ArbeitnehmerInnenschutzrecht verstanden werden.
Weiters erscheint gerade bei der Kirche das Einfordern auf ein Agieren in der Beziehung Arbeitgeberin zur Arbeitnehmerin bzw. zum Arbeitnehmer nach dem Grundsatz der Liebe ein wesentlicher.
Gehört doch die " ... Liebe ... nach christlichem Verständnis, neben Glaube und Hoffnung, zu den drei `theologischen Tugenden` und ist die größte Tugend überhaupt.
Die Liebe wird auch oftmals als die Tugend schlechthin bezeichnet und wird auf diese in den verschiedensten Schriften, die im Umfeld der römisch-katholischen Kirche publiziert werden, eingegangen. `Auf sie ist alles hingeordnet, denn in ihr besteht das Wesen der Heiligkeit, der Teilnahme am göttlichen Leben; Gott ist reine Liebe. Sie ist nicht nur auf die Liebe zwischen Mann und Frau zu reduzieren, `.... sondern als großer Begriff der umfassenden Liebe, die von Gott kommt und die allen Menschen geschenkt wird ....` zu betrachten. Und so ist es ganz wesentlich `.... Das Geliebtsein von Gott anzunehmen, ...., zu ihm ja zu sagen, ...., zu den Geschöpfen, vor allem zum Menschen, in jedem zu versuchen, ein Bild Gottes zu sehen und dadurch ein Liebender zu werden`".
Der ArbeitnehmerInnenschutz wird maßgeblich von zwei Gesetzen bestimmt. Dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl.Nr. 450/1994 (siehe Kapitel 5.1) und dem Arbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG), BGBl.Nr. 27 in der Fassung BGBl. I Nr. 35/2012 (siehe Kapitel 5.2).
5.1 Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz:
Jenes Bundesgesetz das für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern gilt ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Der ArbeitnehmerInnenschutz in Österreich wird im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl.Nr. 450/1994 geregelt. Der
1 Abs. 1 ASchG regelt:
"Dieses Bundesgesetz gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern".
Welche Personengruppen als Arbeitnehmer gelten, regelt, unabhängig vom Ausmaß der Beschäftigung, der
2 Abs. 1 ASchG:
"Arbeitnehmer im Sinne dieses Bundesgesetzes sind alle Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses tätig sind ...".
Daher ergibt sich, dass dieses Gesetz nicht auf die in der Kirche ehrenamtlich Tätigen anzuwenden ist.

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