Bewertung von Finanzinstrumenten nach Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes: Übeschneidungen und Abweichung (Bachelorarbeit) (Erstauflage. 2014. 64 S. 8 Abb. 220 mm)

個数:
  • ポイントキャンペーン

Bewertung von Finanzinstrumenten nach Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes: Übeschneidungen und Abweichung (Bachelorarbeit) (Erstauflage. 2014. 64 S. 8 Abb. 220 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて

  • 提携先の海外書籍取次会社に在庫がございます。通常3週間で発送いたします。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合が若干ございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783956844126

Description


(Text)
Seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01.10.2010 werden Finanzinstrumente, die zu Handelszwecken erworben sind, mit dem Fair Value (Marktwert) bewertet. Dieser Paradigmenwechsel führt zur Durchbrechung des jahrzehntelang gültigen Prinzips, dass Vermögensgegenstände maximal mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet werden können. Das den HGB-Jahresabschluss bestimmende Vorsichtsprinzip wird dadurch aufgeweicht. Dies führte bereits zu Diskussionen, bevor das Gesetz in Kraft trat. Kritisiert wird dabei, dass die an die internationale Rechnungslegung angepasste Zeitwertbilanzierung sogar mit ursächlich für Finanzkrisen sein könne. Diesem Vorwurf sowie das Ausmaß, inwieweit sich das deutsche Recht bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert an die internationale Rechnungslegung anlehnt, soll in der vorliegenden Arbeit nachgegangen werden.
(Extract)
Textprobe:
Kapitel 1.2, Spezielle Motive und Zielsetzung des Gesetzgebers bei der Bewertung von Finanzinstrumenten:
Mit Inkrafttreten des BilMoG ist die Fair-Value-Bewertung für - zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente durch
253 Abs. 1 Satz 3 HGB geregelt. Die Regelung besagt, dass Wertänderungen des beizulegenden Zeitwerts auch dann ergebniswirksam zu verbuchen sind, wenn der beizulegende Zeitwert größer als die Anschaffungskosten ist.
Der Handel mit Finanzinstrumenten stellt heutzutage bereits einen festen Bestandteil des wirtschaftlichen Tagesgeschäfts dar. Bereits im Jahr 2005 hat die Deutsche Bank laut Geschäftsbericht zum Fair Value bilanziert. Die Bewertung des Handelsbestandes zum Fair Value wird bisweilen schon anerkannt und zum Teil als ein Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung deklariert. So war es lediglich eine Frage der Zeit die Bewertung der Finanzinstrumente gesetzlich festzulegen.
Allerdings hat die Einführung der Zeitwertbilanzierung die Durchbrechung des Anschaffungswertprinzips als Konsequenz. Der Gesetzgeber hat sich nach langwierigen Auseinandersetzungen schlussendlich von seinem ursprünglichen Vorhaben, die Zeitwertbilanzierung für alle Unternehmen einzuführen, teilweise abbringen lassen und ist aus verschiedenen Beweggründen einen Kompromiss eingegangen. Die Finanzmarktkrise ist unumstritten einer der Beweggründe für den Meinungsumschwung, bei der die Fair-Value-Bewertung durch fallende Kurse und Rückgang von aktiven Märkten mitverantwortlich für die Insolvenz von Unternehmen war. Eine andere Ursache ist eine von Saarbrücker Professoren gegründete Fair-Value-Initiative. Diese Initiative hat mit der Begründung, dass z. B. die neue Wertkategorie die traditionellen Bewertungsgrundsätzen des HGB verletzt und die Jahresabschlusserstellung verkompliziert, erfolgreich gegen dieses Bewertungskonzept argumentiert. Statt einer allgemeinen Fair-Value-Bewertung wird die Gesetzesmodernisierung nur in HGB-Bilanzen bestimmter Unternehmen eingeführt. Auf der einen Seite ist die Regelung bei Vermögensgegenständen anzuwenden, die allein den Zweck der Schuldenbegleichung aus Altersversorgungsverpflichtungen oder ähnlichen langfristig fälligen Verpflichtungen erfüllen. Auf der anderen Seite gilt die Vorschrift nur für zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten.
Ziel der Zeitwertbewertung ist es, Vermögen und Verbindlichkeiten möglichst zeitnah zu bewerten. In Bezug auf die Vergangenheitswerte der Anschaffungs- und Herstellungskosten sind marktorientierte Werte aufgrund ihrer Aktualität von bedeutsamerer Signifikanz. Der Ausweis des realen Wertes der Finanzinstrumente soll die Entscheidungsfindung der potenziellen Investoren bzw. Aktionäre erleichtern. Somit erweise sich die Neugestaltung für die Zielgruppen des Jahresabschlusses als aussagekräftigerer Indikator für die Prognose der zukünftigen Unternehmensentwicklung.

最近チェックした商品