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Description
(Short description)
Die päpstliche Kanzlei war der größte Urkundenaussteller des europäischen Mittelalters. Die Feierlichen Privilegien zählen zu den prächtigsten unter den päpstlichen Dokumenten; als ein Propagandaplakat des Papsttums, das im Mittelalter seinesgleichen nicht kennt, hat Peter Rück diese eindrucksvollen Urkunden bezeichnet. Der vorliegende Band zeigt auf 32 Tafeln 30 Feierliche Privilegien des 12. Jahrhunderts (bis 1197); berücksichtigt wurden dabei alle wichtigen Päpste und Gegenpäpste. Aufgenommen wurde zudem die in ihrer Echtheit umstrittene Urkunde Papst Lucius' III. für St. Alban vor Mainz von 1184, die im 13. Jahrhundert durch Bischof Heinrich II. und einige Domkanoniker von Worms beglaubigt wurde und deren Siegel trägt. Augenfällig demonstrieren die Abbildungen, wie sich das päpstliche Privileg in den ersten Jahrzehnten des 12. Jahrhunderts entwickelte, um gegen Mitte des Jahrhunderts seine charakteristische Ausprägung zu erreichen, die es dann bis ins 14. Jahrhundert hinein bewahren sollte.
(Text)
Der Band präsentiert mit den sogenannten Einfachen Privilegien, den Litterae cum serico (Seidenschnurbriefen) und den Litterae cum filo canapis (Hanfschnurbriefen) drei Urkundenformen, die im 12. Jahrhundert, wenn auch auf älteren Grundlagen fußend, neu entwickelt wurden. Die von der Forschung im allgemeinen als Einfache Privilegien bezeichneten Urkunden treten nur wenige Jahrzehnte hindurch auf und werden noch vor der Mitte des 12. Jahrhunderts wieder aufgegeben; das letzte erhaltene Beispiel stammt aus dem Jahr 1138. Parallel zu ihnen entwickelten sich die Litterae, die zur häufigsten Art der Papsturkunden überhaupt werden sollten, bis in die 1140er Jahre hinein jedoch in beiden Ausprägungen sehr selten bezeugt sind; ihre Zahl nimmt erst von der Jahrhundertmitte an stärker zu. Das spiegelt auch der vorliegende Band wider, der für die erste Hälfte des Jahrhunderts fünf Einfache Privilegien, aber nur drei Seidenschnur- und fünf Hanfschnurbriefe zeigt.