Patientenrechtegesetz : Kommentar zu    630a bis 630h BGB (2013. XVIII, 206 S. 17 cm)

個数:

Patientenrechtegesetz : Kommentar zu 630a bis 630h BGB (2013. XVIII, 206 S. 17 cm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783899527490

Description


(Text)
Das am 26.2.2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz regelt die vertraglichen Rechte der Patientinnen und Patienten und die Pflichten der Ärzte in acht neuen Bestimmungen zum Dienstvertragsrecht, 630a bis 630h BGB.Dieser Kommentar hilft Ärzten, Anwälten, Richtern und Verbänden, aber auch Patientinnen und Patienten, den Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen zutreffend zu erfassen und die darin geregelten Rechte und Pflichten aus der Sicht des jeweils Beteiligten abzuleiten.Patientenrechte waren bisher durch die Rechtsprechung entwickelt worden und von den Patientinnen und Patienten kaum zu überblicken. Durch das neue Gesetz soll die komplexe Materie überschaubarer werden.Der Patient wird so manches Neue aus dem Gesetz erfahren, um seine Ansprüche auch gegenüber dem behandelnden Arzt selbst geltend machen zu können.Der Anwalt der Patienten muss das Gesetz kennen, um bei der Beratung den sicheren Weg gehen zu können.Die Ärzte trifft unter anderem eine erweiterte Dokumentationspflicht, die unbedingt beachtet werden muss, weil sonst Beweisnachteile drohen. Eine Verweigerungshaltung oder Schweigen auf Ansprüche des Patienten helfen den Ärzten nicht mehr weiter, sie müssen genau wissen, was der Patient verlangen kann und wie weit ihre Pflichten gehen.Lothar Jaeger, seit 25 Jahren Mitglied der Schriftenleitung der Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR), liefert mit seinem Kommentar ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Rechtsanwälte, Richter, Ärzte und deren Verbände. Aber auch mancher Patient wird darin eine Unterstützung seiner Position und auf manche Frage eine Antwort finden.