Description
(Short description)
Die Arbeit untersucht, inwieweit Art. 4 EMRK ein ungeschriebenes Verbot des Menschenhandels entnommen werden kann und wie die Bundesrepublik Deutschland die positiven Pflichten zur Bekämpfung des Menschenhandels konkret umsetzt.
(Text)
Der Menschenhandel degradiert Opfer zu blo er Ware. Dieses Verbrechen verst t in allen Erscheinungsformen in gravierender Weise gegen die Menschenw rde und stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar.Die Europ ische Konvention f r Menschenrechte enth lt jedoch kein ausdr ckliches Verbot des Menschenhandels. Das Werk untersucht im ersten Teil, inwieweit Art. 4 EMRK ein ungeschriebenes Verbot des Menschenhandels entnommen werden kann und mit welchen positiven Pflichten f r die Mitgliedstaaten ein solches Verbot verbunden ist. Durch eine umfangreiche Analyse des Verbotes des Menschenhandels im V lkerrecht wird diese evolutive Auslegung berpr ft. Im zweitem Teil der Arbeit wird er rtert, wie die Bundesrepublik Deutschland die positiven Pflichten zur Bek mpfung des Menschenhandels konkret umsetzt und welche Defizite noch bestehen.



