Description
(Short description)
Ihr Ratgeber zum Steuerrecht in der Betreuungspraxis!
(Text)
In der Betreuungspraxis ist das Thema "Steuerrecht" mit allen seinen Facetten in verschiedener Hinsicht relevant: Als Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge haben Sie die steuerlichen Angelegenheiten der betreuten Person zu erledigen. Hier sind viele Besonderheiten zu beachten, z.B. im Hinblick auf betreuungstypische
Umstände (Renten etc.) oder die Absetzbarkeit von Kosten (z.B. Behinderungen, Haushaltshilfen, Betreuungskosten). Aber auch Sie selbst unterliegen als Berufsbetreuer oder ehrenamtlicher Betreuer, der eine Vielzahl von Betreuungen führt, einigen Besonderheiten im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit
und der Amtsführung.
Dieser Praxisleitfaden stellt verständlich und übersichtlich alle wesentlichen steuerrechtlichen Aspekte der Betreuungspraxis dar. Bezogen auf die besonderen Anforderungen im Betreuungswesen erläutert der Autoren sämtliche Steuerarten und -pflichten, Abzugsmöglichkeiten und weitere Aspekte im Zusammenhang mit
dem Steuerrecht.
Zahlreiche Arbeitshilfen wie tabellarische Übersichten zu Freibeträgen und Abzugsmöglichkeiten, Mustertexte (z.B. Freistellungsauftrag, Fristverlängerung) sowie Muster der wichtigsten Steuerformulare sind enthalten.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: - Pflichten des Betreuers als Vertreter des Betreuten
- Einkommensteuer und Abzugsmöglichkeiten auf Seiten des Betreuers
- Sonstige Steuerarten (Erbschaft, Schenkung etc.)
- Steuerpflicht des Betreuers, Vormunds, Pflegers
- Steuerpflichen und Einkunftsarten (Aufwandsentschädigung, Vergütung etc.)
- Steuerliche Fragen der Berufsbetreuung
- Sozialversicherungspflicht
- Anhang: Rechtsgrundlagen, wichtige Rechtsprechung
(Author portrait)
Autoreninfo: Horst Deinert, Dipl-Sozialarbeiter, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), ist ein ausgewiesener und versierter Kenner des Betreuungsrechts. Er hat zahlreiche Fachveröffentlichungen vorgelegt und ist durch bundesweite Fortbildungen und Vortragstätigkeiten bekannt. Mitarbeit: Dr. Hans-Jürgen Römer, Fachanwalt für Steuerrecht.