Description
(Short description)
Die sogenannte Schenkungsanfechtung gemäß Par. 134 InsO hat enorm an praktischer Bedeutung gewonnen. Eine entscheidende Rolle spielt sie unter anderem bei der Anfechtung von Auszahlungen, die Vermögensverwalter im Wege verdeckter Schneeballsysteme an Kapitalanleger erbringen, bevor das System zusammenbricht. Während in den USA der Fall Madoff in aller Munde ist, macht in Deutschland die Phoenix Kapitaldienst GmbH von sich Reden.
Das Werk analysiert zunächst die gesamte höchstrichterliche Rechtsprechung zur Anfechtung von Auszahlungen im verdeckten Schneeballsystem. Darauf aufbauend entwickelt die Arbeit ein Gesamtkonzept der Schenkungsanfechtung. Besondere Aufmerksamkeit widmet sie dabei der von Par. 134 InsO vorausgesetzten "Unentgeltlichkeit" der Leistung des Schuldners. Das wesentliche Ergebnis lautet: Jede rechtsgrundlose Leistung ist unter Par. 134 InsO zu fassen.
Auf Basis der zu Tatbestand und Rechtsfolgen der Schenkungsanfechtung gewonnenen Erkenntnisse untersucht die Arbeit anschließend, inwieweit die Auszahlungen der Phoenix Kapitaldienst GmbH der Schenkungsanfechtung unterliegen. Es zeigt sich, dass die Rechtsprechung zu diesem Fall nicht in allen Punkten überzeugen kann.
(Text)
Die sogenannte Schenkungsanfechtung gem 134 InsO hat enorm an praktischer Bedeutung gewonnen. Eine entscheidende Rolle spielt sie unter anderem bei der Anfechtung von Auszahlungen, die Verm gensverwalter im Wege verdeckter Schneeballsysteme an Kapitalanleger erbringen, bevor das System zusammenbricht. W hrend in den USA der Fall Madoff in aller Munde ist, macht in Deutschland die Phoenix Kapitaldienst GmbH von sich Reden.Das Werk analysiert zun chst die gesamte h chstrichterliche Rechtsprechung zur Anfechtung von Auszahlungen im verdeckten Schneeballsystem. Darauf aufbauend entwickelt die Arbeit ein Gesamtkonzept der Schenkungsanfechtung. Besondere Aufmerksamkeit widmet sie dabei der von 134 InsO vorausgesetzten Unentgeltlichkeit der Leistung des Schuldners. Das wesentliche Ergebnis lautet: Jede rechtsgrundlose Leistung ist unter 134 InsO zu fassen.Auf Basis der zu Tatbestand und Rechtsfolgen der Schenkungsanfechtung gewonnenen Erkenntnisse untersucht die Arbeit anschlie end, inwieweit die Auszahlungen der Phoenix Kapitaldienst GmbH der Schenkungsanfechtung unterliegen. Es zeigt sich, dass die Rechtsprechung zu diesem Fall nicht in allen Punkten berzeugen kann.