Die Eignung des Zivilverfahrens zur Durchsetzung des Kartellrechts : Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des zivilprozessualen Beweisrechts (Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik Bd.235) (2010. 352 S.)

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Die Eignung des Zivilverfahrens zur Durchsetzung des Kartellrechts : Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des zivilprozessualen Beweisrechts (Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik Bd.235) (2010. 352 S.)

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  • 商品コード 9783832946388

Description


(Short description)
Die Untersuchung widmet sich der Frage nach der Eignung des deutschen Zivilverfahrens und dabei insbesondere des Beweisrechts zur Durchsetzung des Kartellrechts. Diese Eignung wurde und wird weithin angezweifelt, weshalb legislatorische Korrekturen vor allem auf europäischer Ebene gefordert werden. Eine gründliche Untersuchung des zivilprozessualen Beweisrechts mit Hinblick auf das Kartellrecht ist indes noch nicht erfolgt. Der Autor unternimmt eine solche Untersuchung und kommt zu dem Ergebnis, dass der Zivilprozess durchaus über Mittel verfügt, die dem zivilen Kartellverfahren eigenen Informationsasymmetrien zu überwinden. Es mangelt jedoch bisweilen an dem Willen der Zivilgerichte, diese Mittel einzusetzen. Die Arbeit schließt mit einer beispielhaften Anwendung der gefundenen Ergebnisse auf Art. 81 EG bzw. Par. 1,2 GWB.
(Text)
Die Untersuchung widmet sich der Frage nach der Eignung des deutschen Zivilverfahrens und dabei insbesondere des Beweisrechts zur Durchsetzung des Kartellrechts. Diese Eignung wurde und wird weithin angezweifelt, weshalb legislatorische Korrekturen vor allem auf europäischer Ebene gefordert werden. Eine gründliche Untersuchung des zivilprozessualen Beweisrechts mit Hinblick auf das Kartellrecht ist indes noch nicht erfolgt. Der Autor unternimmt eine solche Untersuchung und kommt zu dem Ergebnis, dass der Zivilprozess durchaus über Mittel verfügt, die dem zivilen Kartellverfahren eigenen Informationsasymmetrien zu überwinden. Es mangelt jedoch bisweilen an dem Willen der Zivilgerichte, diese Mittel einzusetzen. Die Arbeit schließt mit einer beispielhaften Anwendung der gefundenen Ergebnisse auf Art. 81 EG bzw.

1,2 GWB.

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