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Description
(Text)
Kirchenbaulasten politischer Gemeinden sind stets eng mit der lokalen kirchlichen Rechtsgeschichte verknüpft. In Frankfurt am Main wurde die Entwicklung der Kirchenbaulast vom 15. Jahrhundert bis zur Gegenwart durch die spätmittelalterliche Kirchenunterhaltung, durch Reformation und Reichsdeputationshauptschluss bestimmt. Seit dem Jahre 1830 bilden die Frankfurter Dotationsurkunden die Rechtsgrundlagen für die Erhaltung rechts- und kulturgeschichtlich bedeutsamer Kirchenbauten. Auf Grund der Verpflichtungen aus den Urkunden finanzierte die Stadt Frankfurt am Main weitgehend den Wiederaufbau der Dotationskirchen nach dem Zweiten Weltkrieg.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Zur Entwicklung der Kirchenbaulast - Die Frankfurter Dotationsurkunden von 1830 - Verfassungsrechtliche Grundlagen, Entstehungsgeschichte und Rechtsnatur der Urkunden - Die Regelungen der Dotationsurkunden - Der Wiederaufbau der Dotationskirchen nach dem Zweiten Weltkrieg - Hessisches Vertragskirchenrecht, Denkmalschutz- und Rechtsbereinigungsgesetz.