Die Sächsische Verfassung von 1831 - Zwischen Konstituierung der monarchischen Herrschaft und Öffnung des politischen Sy (Akademische Schriftenreihe Bd.V181158) (2011. 24 S. 210 mm)

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Die Sächsische Verfassung von 1831 - Zwischen Konstituierung der monarchischen Herrschaft und Öffnung des politischen Sy (Akademische Schriftenreihe Bd.V181158) (2011. 24 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783656041764

Description


(Text)
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,3, Technische Universität Dresden (Geschichte), Veranstaltung: Reform und Restauration. Sachsen 1763 bis 1831, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Verfassungsgebung von 1831 wurde in Sachsen der Grundstein für einen umfangreichenReformprozess gelegt, der in der Geschichte Sachsens bis dato wohl die größten Veränderungenbrachte. Dieser Prozess fand nach Karlheinz Blaschke seinen Abschluss mit der Abschaffung derPatrimonialgerichtsbarkeit im Jahr 1856 und der Gewerbefreiheit 1861. Die Bewertung dieser vonoben gegebenen Reform sieht bei Blaschke wie folgt aus:"In diesem Schriftstück lief wie in einer Sammellinse alles das zusammen, was sich an WünschenHoffnungen, Forderungen und Notwendigkeiten in Richtung auf die Neuordnung der öffentlichenVerhältnisse aufgestaut hatte, und es ermöglichte von nun an die Durchführung aller jenenMaßnahmen, die für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt notwendig waren."Der Euphemismus mit dem Blaschke die Vollständigkeit der Reformmaßnahmen beschreibt, mussunweigerlich die eigene Skepsis wecken. Als wäre das gegebene Verfassungswerk das Beste, wasjemals für diese Situation hätte geschrieben werden können. Verstärkt durch die Tatsache, dassvon anderen Autoren diese Verfassung vielmehr als Kompromiss oder eine "Verständigungzwischen der Krone und den Ständen"3 bewertet wird. Ein Kompromiss zwischen denHerrschenden, in dem alle "Wünsche, Hoffnungen, Forderungen und Notwendigkeiten"Berücksichtigung fanden? Was in einer zurückschauenden Perspektive vielleicht wie "Fortschritt"aussieht, besonders dann wenn man mit dem Fortschritts-Begriff ein bestimmtes gesellschaftlichesBild vor Augen führt, kann zu der vorschnellen Annahme von Kontinuität verleiten. Alles was dannnicht auf dieses Kontinuum des "Fortschritts" passt, fällt an den Seiten ab und droht vergessen zuwerden. Damit wäre der ordentlichen Geschichtsschreibung wenig Gutes getan.An dieser Stelle soll uns die politische Teilhabe näher interessieren, denn sie gehörte zu einer derfundamentalsten und gleichzeitig innovativsten Forderungen, welche die Verfassungsgebungbegleiteten. Der Wunsch nach politischer Partizipation ging besonders von denen aus, die vorhernicht an der Politik teilhaben konnten. [...]

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