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Die Anonymität wird verbreitet als das Charakteristikum internettypischer Kommunikationsformen bezeichnet. Sie lässt aber auch die Äußerungshemmschwelle sinken und wird für die Verbreitung von Beleidigungen, Verunglimpfungen und Hass genutzt, ohne für solche Breitenwirkung erzielende Persönlichkeitsrechtsverletzungen mangels Identifizierbarkeit verantwortlich gemacht werden zu können. Diese Arbeit untersucht, ob die anonyme Meinungsäußerung in der Abwägung mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht weniger Schutz verdient als eine offen artikulierte und damit persönlich zurechenbare. Die bestehenden einfachgesetzlichen Haftungsregeln werden anhand der ermittelten verfassungsrechtlichen Vorgaben überprüfen und gesetzgeberischer Handlungsbedarf wird aufgezeigt.



