Description
(Text)
Das Fürstentum Waldeck brachte bereits im frühen 19. Jahr-hundert zwei Verordnungen für flächendeckende Erste Hilfe hervor. Erst später verbreitete sich der Gedanke der Ersten Hilfe im heutigen Sinne durch die Rot-Kreuz-Idee und durch die Samaritervereine, geprägt von den Vorstellungen Friedrich von Esmarchs.
Gleichwohl nahm der Gesetzgeber in Waldeck keine Vorreiterrolle ein, sondern bemühte sich - wie auch andere zeitgenössiche Gesetzgeber - vor allem um die Wiederbelebung Scheintoter, damit sie nicht lebendig begraben würden. Die Edition beider Verordnungen illustriert eine Episode historischen Medizinalwesens als Früchte der Aufklärung im Fürstentum.



