Description
(Short description)
Pflichtteil und family provision regeln die zwingende Teilnahme naher Angehöriger am Nachlass in Dtl. und England. In vielen Fällen ist eine vertragliche Ausgestaltung gewünscht, um die Vermögensnachfolge besser an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Dabei stellt aber auch die Frage, wie eine Verhandlungsdisparität rechtlich zu bewerten ist.
(Text)
Das deutsche Recht sieht mit dem Pflichtteil eine bedarfsunabhängige Mindestbeteiligung am Erbe für Kinder, Ehepartner und Eltern vor. Im Gegensatz dazu gewährt des englische Recht Hinterbliebenen ermessensabhängige Ansprüche (family provision), die sich insbesondere nach der Bedürftigkeit richten. Die gesetzlichen Vorgaben beider Länder können jedoch jeweils nur allgemein die Interessen einzelner Familienangehöriger gegeneinander abwägen. In vielen Fällen ist daher eine vertragliche Ausgestaltung gewünscht. Gleichzeitig stellt sich bei Verträgen im familiären Kontext auch die Frage, wie eine in einer Nähebeziehung entstehende Verhandlungsdisparität rechtlich zu bewerten ist. Für Eheverträge hat die deutsche Rechtsprechung eine richterliche Inhalts- und Ausübungskontrolle im Rahmen der 138 und 242 BGB entwickelt. Es wird nun diskutiert, ob dies auch auf den Pflichtteilsverzicht übertragbar ist.
(Table of content)
- Erbrechtlicher Teilhabe - Pflichtteilsrecht und family provision im Vergleich - - Plurale Familienformen als Herausforderung für das Pflichtteilsrecht - - Privatautonomie im Erbrecht - - Inhaltskontrolle von Pflichtteilsverzichtsverträgen - - Familiäre- und soziale Verpflichtungen als Grenze der Privatautonomie
(Author portrait)
Hannah Roggendorf studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und der University of London - International Programmes. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Philipps-Universität Marburg, wo auch ihre Promotion erfolgte.