Description
(Short description)
Die Arbeit stellt die Tätigkeit der Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich umfassend dar. Sie behandelt deren Rechtsstellung und die Vereinbarkeit dieser mit den europarechtlichen Vorgaben. Schwerpunkt ist die Untersuchung der Verwaltungstätigkeit, wobei die Informationstätigkeit und deren Bindungswirkung ein zentrales Thema ist.
(Text)
Die Arbeit stellt die Tätigkeit der Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich umfassend dar. Der erste Teil hat deren Rechtsstellung zum Gegenstand. Untersucht wird die Zugehörigkeit zur Verwaltung, die Ausgestaltung der Aufsicht sowie deren Vereinbarkeit mit der Datenschutzrichtlinie, insbesondere deren Forderung nach völliger Unabhängigkeit der Aufsicht. Der zweite Teil widmet sich den Befugnissen der Datenschutzaufsicht. Ein zentrales Thema ist dabei die Rechtsnatur der Beratungs- und Informationstätigkeit sowie deren Bindungswirkung. Ferner wird die Bedeutung der teilweise europarechtswidrigen Rechtsstellung der Aufsichtsbehörden für die Rechtmäßigkeit deren Verwaltungshandelns erörtert. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Aufsicht und die Staatshaftung sind weitere Schwerpunkte.
(Table of content)
Inhalt: Datenschutzaufsicht als Verwaltungstätigkeit - Ausgestaltung und Rechtsstellung - Befugnisse, insbesondere gem. 38 BDSG - Rechtliche Zulässigkeit und Bindungswirkung der Beratungs- und Informationstätigkeit - Europarechtswidrige Rechtsstellung und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns - Rechtsschutz und Staatshaftungsansprüche.
(Author portrait)
Tobias Born studierte Rechtswissenschaft in Bielefeld, Münster und Melbourne. Er war für mehrere internationale Wirtschaftskanzleien als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich des IT- und Datenschutzrechts tätig. Derzeit ist er Rechtsreferendar beim Landgericht Düsseldorf.