Description
(Text)
Die Arbeit befasst sich mit den Rechtsschutzmöglichkeiten bei Verfahrensgrundrechtsverletzungen, im zweiten Teil im Besonderen mit dem Rechtsschutz bei Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer. Untersucht werden historische Entwicklung und Status Quo des Rechtsschutzes de lege lata, außerdem die Notwendigkeit und verfassungsrechtliche Legitimation der Anwendung außerordentlicher, d.h. nicht gesetzlich vorgesehener Rechtsbehelfe. Ergebnis der Untersuchung ist, dass es für außerordentliche Rechtsbehelfe weder ein Bedürfnis gibt noch ihre Anwendung verfassungsrechtlich zulässig wäre. Stattdessen können Rechtsschutzlücken durch analoge Anwendung geschriebener Rechtsbehelfe verfassungskonform geschlossen werden.
(Table of content)
Inhalt: Rechtsschutz bei Verfahrensgrundrechtsverletzungen - Überlange Verfahrensdauer - Untätigkeit der Gerichte - Außerordentlicher Rechtsschutz - Außerordentliche Beschwerde - Untätigkeitsbeschwerde - Allgemeiner Justizgewährungsanspruch - Art. 6 Abs. 1 EMRK - Recht auf angemessene Verfahrensdauer - Gehörsrüge.
(Author portrait)
Vanessa Pickenpack studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Nach Abschluss ihres Referendariats am OLG Düsseldorf ist sie seit 2008 als Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei in Köln im Bereich Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren tätig.