Lizenzen an Unternehmenskennzeichen : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4509) (Neuausg. 2007. XXXVIII, 231 S. 210 mm)

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Lizenzen an Unternehmenskennzeichen : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4509) (Neuausg. 2007. XXXVIII, 231 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631562741

Description


(Text)
Lizenzen an Unternehmenskennzeichen im Sinne von
5 Abs. 2 MarkenG haben wegen des mit diesen Kennzeichen verbundenen erheblichen wirtschaftlichen Wertes eine (potenziell) große Bedeutung. Das MarkenG regelt keine Lizenzen dieser Kennzeichen. Auch in der Literatur und Rechtsprechung werden die Lizenzen an diesen Kennzeichen nicht erschöpfend bearbeitet. Nach der Frage der Rechtsnatur dieser Kennzeichen wird die Frage der Rechtsnatur der Lizenzverträge über diese Zeichen hinsichtlich des Verpflichtungs- und des Verfügungsgeschäfts erörtert. Hierbei werden insbesondere die Fragen diskutiert, ob ein wirtschaftliches Bedürfnis für eine absolut wirkende Lizenz besteht und ob eine solche absolute Wirkung konstruiert werden kann. Dies ist durch eine konstitutive Verfügung möglich. Abschließend werden die wettbewerbsrechtlichen und kartellrechtlichen Grenzen solcher Lizenzverträge erörtert.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Unternehmenskennzeichen im Sinne von
5 Abs. 2 MarkenG sind bis auf den bürgerlichen Namen und die subjektive Geschäftsbezeichnung Immaterialgüter - Verpflichtungsgeschäft als Vertrag sui generis - Verfügungsgeschäft als konstitutive Verfügung - Trennung zwischen dem Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft bei Geltung des Abstraktionsprinzips - Kein Formerfordernis - Meistens keine wettbewerbsrechtlichen oder kartellrechtlichen Probleme bei diesen Lizenzverträgen.
(Author portrait)
Der Autor: Andreas Möller, geboren 1971, studierte an der Universität Münster Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat in Dortmund wurde er im Jahre 2000 zum Richter ernannt. 2004 wurde er als Richter im Hochschuldienst an die Universität Münster abgeordnet, wo er neben einer persönlichen Lehrverpflichtung u. a. die Forschungsstelle Gewerblicher Rechtsschutz leitete. Seit Mitte 2005 ist der Autor in Bochum wieder als Richter tätig.

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