Angemessene Entgelte im Krankenhaus : Dargestellt am Beispiel der Wahlleistung "Unterkunft". Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4416) (Neuausg. 2006. XVIII, 299 S. 210 mm)

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Angemessene Entgelte im Krankenhaus : Dargestellt am Beispiel der Wahlleistung "Unterkunft". Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .4416) (Neuausg. 2006. XVIII, 299 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631553701

Description


(Text)
Diese Arbeit widmet sich der Aufgabe, die Einbettung der Erbringung von nicht-ärztlichen Wahlleistungen in den Leistungskatalog der Krankenhäuser näher darzustellen und Ansätze zur Bemessung angemessener Entgelte zu erarbeiten, um vor allem den Erfordernissen des Patientenschutzes hinlänglich gerecht zu werden. Denn die Inanspruchnahme von Wahlleistungen wird zwar privatautonom zwischen Patient und Krankenhaus vereinbart und muss gesondert durch den Patienten bezahlt werden. Sie ist jedoch derartig mit sozial- und krankenhausrechtlichen Regelungen verflochten, dass dem Patienten kaum Verhandlungsspielräume verbleiben. Die Auslegung des geltenden Angemessenheitskriteriums des Krankenhausentgeltgesetzes sowie die Sicherstellung angemessener Entgelte durch ein entsprechendes Verfahren haben daher maßgebliche Bedeutung für das Schutzniveau des Patienten.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Krankenhaus - Patient - Private Krankenversicherungen - Nicht-ärztliche Wahlleistungen - Angemessenheitsgebot - Strukturelle Unterlegenheit des Patienten - Verbandsklage - Regelungsvorschlag.
(Author portrait)
Die Autorin: Natascha Rittner wurde 1976 in Bonn geboren. Sie studierte von 1996 bis 2001 in Konstanz Rechtswissenschaften und arbeitete sodann von 2001 bis 2005 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim. Seit 2005 befindet sich die Autorin im juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Mannheim. Die Promotion erfolgte 2006.

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