Description
(Text)
Das Erbrecht ist in einer Renaissance begriffen, die ihren Ursprung in grundlegenden demographisch-ökonomischen Umwälzungen findet. Bei der generationenübergreifenden Überleitung von Vermögen kommt dem Institut der Testamentsvollstreckung als dem wichtigsten Sicherungsinstrument des Erbrechts erhebliche Bedeutung zu. Im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens stehen die Erben einem Testamentsvollstrecker gegenüber, dessen nahezu omnipotente Rechtsposition im wesentlichen durch die Pflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung beschränkt wird. Dieser Maßstab bildet einen einheitlichen Beurteilungsrahmen für eine Vielzahl heterogener Verwaltungshandlungen. Die vorliegende Arbeit unternimmt den Versuch, den unbestimmten Rechtsbegriff der ordnungsmäßigen Verwaltung zu konkretisieren. Unter Beachtung der einschlägigen gerichtlichen Spruchpraxis und des gegenwärtigen Meinungsstandes im Schrifttum werden Korrekturen de lege ferenda angeregt, die dem Schutzbedürfnis der Erben im
Vergleich zur gegenwärtigen gesetzlichen Ausgestaltung ein stärkeres Gewicht beimessen, ohne dabei jedoch die dogmatischen Besonderheiten der Testamentsvollstreckung und die daraus resultierende freie Stellung des Amtsträgers im Grundsatz zu tangieren.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Der demographisch-ökonomische Wandel von Erbschaften - Die rechtshistorische Begründung der Testamentsvollstreckung - Rechtsfortbildung des Maßstabs ordnungsmäßiger Verwaltung - Die Notwendigkeit der Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Ordnungsmäßigkeit - Mögliche Korrekturen de lege ferenda - Stärkung der Erbenrechte - Rechtsfolgen ordnungswidriger Verwaltung.
(Author portrait)
Der Autor: Philipp Jess, geboren 1973, studierte von 1997 bis 2002 Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel. Seit 2004 ist er Rechtsreferendar im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Im April 2005 erfolgte die Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Kiel.