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Description
(Text)
Am 12. Dezember 1993 hat das russische Volk die erste demokratische Verfassung der Russischen Föderation angenommen. Diese Verfassung eröffnet Chancen zu umfangreichen Reformen, um Marktwirtschaft und Rechtstaatlichkeit aufzubauen und weiterzuentwickeln. Auch das Verhältnis der Russischen Föderation gegenüber der Internationalen Gemeinschaft wurde neu bestimmt. Diese Neuausrichtung betraf sowohl die Akteure der Außenpolitik als auch die Bedeutung des Völkerrechts im nationalen Recht. Diese Arbeit untersucht erstmals umfassend den rechtlichen Rahmen der Verfassungsorgane im Bereich der auswärtigen Gewalt vor dem Hintergrund des föderalen Aufbaus der Russischen Föderation und ihres Regierungssystems. Sie geht insbesondere auch auf die Veränderungen seit der Präsidentschaft Putins ein. Ferner analysiert sie die Stellung des Völkerrechts in der russischen Rechtsordnung. Hierbei legt sie die verfassungs- und einfachgesetzlichen Regelungen, die Verfassungspraxis sowie die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes zugrunde.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Der föderale Aufbau der Russischen Föderation - Subjekte der Föderation als Völkerrechtssubjekte? - Regierungssystem der Russischen Föderation - Die Aufgabenverteilung zwischen Präsidenten, Parlament und Regierung im Bereich der auswärtigen Gewalt - Die Entsendung von Streitkräften ins Ausland - Das Verfahren des Abschlusses und der Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen - Das Völkerrecht in der russischen Rechtsordnung - Russland in internationalen Organisationen - Überprüfung völkerrechtlicher Verträge durch das Verfassungsgericht - Die Rolle des Völkerrechts in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts.
(Author portrait)
Die Autorin: Bettina Giesecke studierte Politikwissenschaften in Paris und Rechtswissenschaften in Hamburg und Berlin. Nach dem Referendariat arbeitete sie von 1997 bis 2001 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Seit 2001 ist sie Referentin in der Verwaltung des Deutschen Bundestages.