Die Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien zum Abschluß von Verbands- und Firmentarifverträgen : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3799) (Neuausg. 2003. 494 S. 210 mm)

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Die Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien zum Abschluß von Verbands- und Firmentarifverträgen : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3799) (Neuausg. 2003. 494 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 493 p.
  • 言語 GER
  • 商品コード 9783631517505

Description


(Text)
Die Einordnung des Arbeitgebers in einen Zuständigkeitsbereich der Tarifvertragsparteien ist für Verbände, Arbeitgeber und Arbeitnehmer von höchster Bedeutung. Dies gilt nicht nur, weil die Tarifzuständigkeit nach dem Bundesarbeitsgericht Wirksamkeitsvoraussetzung eines Tarifvertrages ist. Die Zugehörigkeit zu einem Zuständigkeitsbereich bedeutet vielmehr auch die Teilhabe an den für diesen Wirtschaftszweig vereinbarten tariflichen Arbeitsbedingungen. Die Arbeit geht daher vor allem zwei Fragen nach: Ist das Unternehmen oder der Betrieb auf Arbeitgeberseite die maßgebliche Tarif- und Arbeitskampfeinheit? Welche tarifrechtlichen Folgen zieht die Auslagerung von Unternehmensteilen nach sich, die als rechtlich verselbständigte Rechtsträger in andere Zuständigkeitsbereiche als bisher fallen?
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Die Begründung der Tarifzuständigkeit als Wirksamkeitsvoraussetzung eines Tarifvertrages - Die Festlegung und Bestimmung der Tarifzuständigkeit nach der Koalitionssatzung - Die Inanspruchnahme der Tarifzuständigkeit im Arbeitskampf gegenüber einem rechtlich verselbständigten Unternehmensteil durch die bisher für das gesamte Unternehmen zuständige Gewerkschaft - Die Inanspruchnahme der Tarifzuständigkeit im Arbeitskampf durch eine Gewerkschaft zur Erfassung einzelner Betriebe eines im übrigen branchenfremden Unternehmens - Die Rechtsfolgen des Fehlens und des Wegfalls der Tarifzuständigkeit - Das Beschlußverfahren nach

2a Abs. 1 Nr. 4, 97 ArbGG.
(Author portrait)
Der Autor: Roger Ebert wurde 1972 in Berlin geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Seit Februar 2001 ist er Referendar am Kammergericht Berlin.

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