Description
(Text)
Mit dem am 30.06.2000 in Kraft getretenen "Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts (...)" wurde als neue Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch die Bestimmung des
661a BGB eingeführt, die Gewinnversprechen von Versandfirmen zum Regelungsgegenstand hat. Aufgabe der Arbeit ist unter anderem die Rechtfertigung dieser neuen Vorschrift, die Klärung ihres Anwendungsbereiches sowie der Konkurrenz zu wettbewerbsrechtlichen Schutzmechanismen. Des Weiteren wird die Verjährung des Anspruchs aus
661a BGB sowie die Anwendbarkeit der Vorschrift auf Gewinnversprechen aus dem Ausland behandelt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Gewinnversprechen von Versandfirmen - Systemimmanenz des
661a BGB - Rechtfertigung des
661a BGB - Auslegung - Konkurrenz zu wettbewerbsrechtlichen Vorschriften - Verjährung - Anwendbarkeit auf Gewinnversprechen aus dem Ausland.
(Author portrait)
Der Autor: Götz Wied, geboren 1973 in Bad Berleburg. Im Wintersemester 1994/95 Aufnahme des rechtswissenschaftlichen Studiums in Marburg. Erstes Staatsexamen im Juni 1999. Beginn des Rechtsreferendariats im November 1999 beim Landgericht Marburg als Stammdienststelle. Nebentätigkeiten in einer Marburger Anwaltskanzlei sowie in einer Frankfurter Wirtschaftskanzlei. Zweites Staatsexamen am 30.11.2001 in Kassel. Seit Mai 2002 Staatsanwalt in Kassel.