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Description
(Text)
Das Maß an Meinungs- und Pressefreiheit gilt als Indikator für die Bewertung eines demokratischen Verfassungsstaates. Das Grundrecht der Pressefreiheit im tschechischen Recht sowie das tschechische Pressegesetz stehen im Mittelpunkt dieser rechtsvergleichenden Untersuchung. Analysiert wird die Absicherung der Pressefreiheit durch den Schutz der Informationsquelle. Den Schwerpunkt der Prüfung der verfassungsrechtlichen Schranken bildet das Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit und Schutz der Persönlichkeit sowie die Verfassungsrechtsprechung. Im Rahmen der Behandlung der einfachgesetzlichen Schranken gilt das besondere Augenmerk der medienspezifischen Schranke des Gegendarstellungsrechts. Aufgezeigt werden die zivilrechtlichen Abwehransprüche der durch Presseberichte betroffenen Personen, vor allem der gebräuchlichste Abwehranspruch der Entschuldigung. Die bevorstehende Mitgliedschaft in der EU lenkt die Aufmerksamkeit auf die Frage, inwieweit das EG-Recht und die Europa-Abkommen presserechtliche Vorgaben enthalten, die ins tschechische Recht umgesetzt werden müssen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Pressefreiheit - Persönlichkeitsschutz - Höchstrichterliche Rechtsprechung - Zeugnisverweigerungsrecht - Medienspezifische Schranke des Gegendarstellungsrechts - Zivil-rechtliche Ansprüche zur Abwehr oder zum Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen - Vorgaben der Europa-Abkommen für das tschechische Presserecht.
(Author portrait)
Die Autorin: Monika Rahim, geboren 1966 in Brno in der Tschechischen Republik, studierte von 1989 bis 1995 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Jahre 1997 legte sie ihr Zweites juristisches Staatsexamen ab. Danach war sie vier Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Ostrecht der Universität zu Köln unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Brunner tätig. Während dieser Zeit entstand die Dissertation. Seit 2002 ist sie als Justitiarin in einem Zeitungsverlag beschäftigt.