Description
(Text)
Die Beweisbarkeit von Willenserklärungen ist Grundvoraussetzung der gerichtlichen Durchsetzung rechtsgeschäftlicher Ansprüche. Auf Grund der rasanten Entwicklung der Informationstechnik und insbesondere des elektronischen Handels hat der Gesetzgeber Wege gesucht, elektronische Signaturen je nach technischer Voraussetzung einer differenzierten gerichtlichen Verwertbarkeit zuzuführen. Elektronisch signierte Dateien werden zukünftig an Bedeutung im Rechtsverkehr gewinnen, so daß es zu neuen Berührungspunkten des Zivilprozesses mit der modernen Computertechnologie kommt. Gegenstand dieser Arbeit sind die Untersuchung des Beweiswertes elektronisch signierter Willenserklärungen und neue Interpretationsvorschläge zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des
292a ZPO.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Voraussetzungen, Chancen und Risiken beim Einsatz der modernen Kryptographie und Biometrie - Beweiswert einer elektronischen Signatur im Zivilprozeß - Das neue Signaturgesetz 2001 in Verbindung mit dem Formanpassungsgesetz von 2001 -
292a ZPO als Beweislastumkehr mit reduzierter Wirkung.
(Author portrait)
Der Autor: Sebastian Jungermann wurde 1970 in Hamburg geboren und studierte von 1992 bis 1997 Rechtswissenschaften an der Universität Marburg. Er war von 1997 bis 1999 Rechtsreferendar am Landgericht Marburg und Oberlandesgericht Frankfurt. Seit Juni 2000 ist der Autor als Rechtsanwalt tätig.