Description
(Text)
Mit der Verabschiedung der Fernsehrichtlinie stellt sich wiederholt die Frage, ob der EG die Kompetenz zusteht, im Fernsehbereich tätig zu werden. Konkreter Inhalt und die daraus resultierende Harmonisierung standen bisher nicht im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Ganz und gar unbeachtet hingegen stellt sich die Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht der Mitgliedstaaten dar. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die neue Rechtsgrundlage, die durch die Maastrichter Verträge geschaffen wurde. Das Hauptaugenmerk richtet sich jedoch auf die Kommentierung der Richtlinie sowie auf eine detaillierte Darstellung der Umsetzung in das Recht der zwölf EG-Mitgliedstaaten. Zum Schluß wird geprüft, inwieweit die heutige Rechtslage Österreichs und der Schweiz den Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Kompetenz der EG im Fernsehbereich gemäß der neuen Artikel 3B (Subsidiaritätsprinzip) und 128 EG-Vertrag (Kultur) - Kommentierung der Fernsehrichtlinie einschließlich der Protokollerklärung über die Quoten - Analyse der konkreten Umsetzung der Richtlinie in das Recht der zwölf EG-Mitgliedstaaten - Rechtslage in Österreich und in der Schweiz.
(Author portrait)
Diese Dissertation wurde betreut von Herrn Prof. Dr. Carl Otto Lenz.
Der Autor unterrichtet Europarecht und Völkerrecht an der Universität La Rioja, Spanien.