Description
(Text)
Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) mit geänderten Vorschriften auch über den Jugendhilfeauschuß gibt Anlaß zu einer erneuten eingehenden Untersuchung des Ausschusses. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf Themenbereichen, deren Untersuchung wegen ihrer praktischen Relevanz vom Landkreistag Nordrhein-Westfalen angeregt wurde. Insbesondere die geänderten Vorschriften über die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses eröffnen den Vertretungskörperschaften im Vergleich zur bisherigen Rechtslage nach dem JWG neue Möglichkeiten. Zudem enthält die vorliegende Untersuchung neue Erkenntnisse über Verfahren zur Aufstellung des Ausschusses insgesamt, zur Bestimmung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie zu Fragen der Vertretung innerhalb des Ausschusses. Außer einer verfassungsrechtlichen Betrachtung des Ausschusses widmet sich diese Arbeit besonders seinen Kompetenzen gegenüber der Vertretungskörperschaft, der Jugendamtsverwaltung und - aus aktuellem Anlaß - auch gegenüber den Bezirksvertretungen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Jugendhilfeausschuß: Zusammensetzung, Stellvertretung, Kompatibilität - Verfahren zur Aufstellung des Ausschusses, zur Bestimmung des Vorsitzenden/Stellvertreters - Verfassungsrechtliche Untersuchung des Ausschusses nach Art. 84 und 28 II GG - Kompetenzen gegenüber Vertretungskörperschaft, Jugendamtsverwaltung und Bezirksvertretungen - Untersuchung des Landesjugendhilfeausschusses.
(Author portrait)
Der Autor: Hans-Joachim David wurde im August 1964 in Dülmen/Westfalen geboren. Nach dem Abitur 1983 am Clemens-Brentano-Gymnasium in Dülmen leistete er seinen Wehrdienst. Von 1984 bis 1989 studierte er Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster. Zur Zeit befindet er sich im Vorbereitungsdienst für den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.