- ホーム
- > 洋書
- > ドイツ書
- > Social Sciences, Jurisprudence & Economy
- > Jurisprudence & Law
- > trade & commercial lawindustrial law & social law
Description
(Text)
Jeder Steuerpflichtige hat das von ihm erzielte Einkommen als Ausdruck seiner individuellen Leistungsfähigkeit zu versteuern. Eine gleichmäßige Besteuerung setzt voraus, daß bei der Einkommensermittlung alle Gewinne und Verluste vollständig erfaßt werden. Der Verfasser weist nach, daß stille Reserven bereits vor ihrer Realisierung Gewinnqualität haben und einer Subjektbindung unterliegen, so daß eine interpersonale Übertragung nur aufgrund spezieller einkommensteuerrechtlicher Normen zulässig ist. Dies gilt auch im Verhältnis zwischen Erblasser und Erbe. Der Grundsatz der Subjektbindung stiller Reserven ist bei der Auslegung einkommensteuerrechtlicher Normen zu berücksichtigen. Der Begriff "Gewerbebetrieb" ist daher im Rahmen des 16 Abs. 3. Satz 1 EStG in Anlehnung an die 15 Abs. 2, Abs. 1 EStG tätigkeitsorientiert zu verstehen. Stirbt ein Gewerbetreibender, so erfüllt dies den Tatbestand der Betriebsaufgabe.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Gewinnqualität und Subjektbindung stiller Reserven - Interpersonale Übertragung stiller Reserven - Erbfall als Betriebsaufgabe durch den Erblasser - Auslegung des 7 Abs. 1 EStDV.
(Review)
"...die Lektüre des Buches øist! auch für interessierte Einkommensteuerpraktiker empfehlenswert, da die Darstellung System und Systembrüche des Einkommensteuerrechts gut sichtbar macht und da sie auch viel zum Verständnis der historischen Entwicklung der Einkommensteuer beiträgt." (Ra Michael App, Finanz-Rundschau)
(Author portrait)
Der Autor: Joachim Schmitt wurde 1960 in Arnsberg geboren. Er studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft an der Universität Passau. 1986 Erste Juristische Staatsprüfung. Referendarzeit im OLG - Bezirk München. 1989 Zweite Juristische Staatsprüfung. 1990 Diplomprüfung für Kaufleute an der Universität Passau. Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht (Prof. Dr. Hartmut Söhn). Promotion zum doctor juris am 23. Juli 1992.