Description
(Text)
Die Identifizierung von Straftätern und Tatverdächtigen in den Massenmedien stellt ein unverändert aktuelles Problem im Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsschutz und Medienfreiheit dar. Obwohl Tatverdächtigen und abgeurteilten Straftätern regelmäßig nicht an Publizität gelegen ist, geben die Massenmedien vielfach ihre Anonymität preis. Zur Legitimation ihres Vorgehens berufen sich die Medien auf die Eigenschaft der Betroffenen als Personen der Zeitgeschichte. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob diese Auffassung zutrifft. Dazu setzt sie sich zunächst eingehend mit dem Begriff der Person der Zeitgeschichte auseinander und untersucht dann, inwieweit Straftäter und Tatverdächtige die herausgearbeiteten Kriterien erfüllen. Dabei zeigt sich, daß die Voraussetzungen entgegen der Medienpraxis häufig nicht vorliegen. In einem weiteren Abschnitt werden die Befugnisse gegenüber den als Personen der Zeitgeschichte Ausgewiesenen erörtert. Behandelt werden die Bild- und Namenspublizität, als Sonderfälle die Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ungelöst" und die Gerichtsberichterstattung, ferner die Lebens- und Charakterbilddarstellung. Abschließend befaßt sich die Arbeit mit der Rechtmäßigkeit von Medienberichten, die Tatopfer und dem Täter bzw. Tatverdächtigen nahestehende Personen identifizieren.
(Author portrait)
Der Autor: Herwigh Engau wurde 1947 in Herford geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten in Mainz und Bonn. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst als Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bielefeld tätig, danach als Referent beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband in Bonn. Seit 1989 ist er Verbandssyndikus des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes in Düsseldorf.