Wechselrecht und Abstraktionsdogma : Eine Untersuchung zu den Wirkungen von Einreden aus dem Grund- geschäft gegenüber der Wechselforderung des ersten Nehmers. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .923) (Neuausg. 1990. XXVI, 152 S. 210 mm)

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Wechselrecht und Abstraktionsdogma : Eine Untersuchung zu den Wirkungen von Einreden aus dem Grund- geschäft gegenüber der Wechselforderung des ersten Nehmers. Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .923) (Neuausg. 1990. XXVI, 152 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631424032

Description


(Text)
Der Wechsel wird in Deutschland traditionell als "abstraktes" Wertpapier bezeichnet. Damit meint man vor allem das Verhältnis zwischen der Wechselforderung und dem zugrundeliegenden Rechtsgeschäft. Aufgrund des Abstraktionsdogmas kann der Wechselschuldner dem Wechselanspruch des ersten Nehmers Einreden aus dem Kausalverhältnis nur über das Bereicherungsrecht entgegensetzen. Obwohl nicht-dauernde Einreden keinen Bereicherungseinwand nach 821 BGB begründen, hat der BGH zwischen den am Grundgeschäft beteiligten Parteien solche Einreden gegen die Wechselforderungen zugelassen.
Nach der vorliegenden Untersuchung ist der Rechtsprechung des BGH im Ergebnis zuzustimmen; außerdem ist das Dogma von der Abstraktheit des Wechsels generell aufzugeben.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Geschichte des wechselrechtlichen Abstraktionsdogmas - Rechtsprechung und Literatur zur Frage der Geltendmachung von Einreden aus dem Grundgeschäft gegenüber der Wechselforderung des ersten Nehmers - Rechtliche und wirtschaftliche Unterschiede zwischen Überweisung, Scheck und Wechsel - Verzicht auf das Dogma von der Abstraktheit des Wechsels.
(Review)
"Das besondere Verdienst der Untersuchung besteht darin, die vielschichtige Problematik wechselrechtlicher Beziehungen in Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums systematisch, gründlich und mit fundierter Argumentation abgehandelt - und weiter entwickelt- zu haben. Die flüssig geschriebene Arbeit hat einen hohen Informationswert." (Carl-Theodor Samm, WM-Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht)

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