Description
(Text)
Die Arbeit behandelt den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Verwaltungsrecht. Gemäß
29 VwVfG haben lediglich Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens einen Anspruch auf Akteneinsicht. Dadurch soll dem Interesse des Beteiligten an einer Ausübung seiner Rechte im Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Darüber hinaus existiert ein allgemeiner, voraussetzungsloser Anspruch auf Akteneinsicht nicht. Die Vertraulichkeit der bei Behörden vorhandenen Informationen ist demnach die Regel, deren Offenbarung die Ausnahme. Diesen Grundsatz kehrt das Umweltinformationsgesetz (UIG) für den Bereich der Umweltinformationen in sein Gegenteil um, indem es einen voraussetzungslosen Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen normiert. Gemäß
8 Abs. 1 UIG dürfen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht unbefugt zugänglich gemacht werden. Das Werk beleuchtet, ob diese Regelung einen hinreichenden Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewährleistet.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach dem VwVfG und dem UIG - Der freie Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG.
(Author portrait)
Der Autor: Thomas Jansen, Jahrgang 1964, studierte von 1986-1991 Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Danach absolvierte er von 1991-1994 sein Referendariat im OLG-Bezirk Stuttgart. Seit 1996 ist er Rechtsanwalt im Kölner Büro einer internationalen Sozietät.