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Description
(Text)
Die Arbeit untersucht sowohl die verbandsrechtliche Zulässigkeit als auch die tariflichen Folgen einer Auflösung des Arbeitgeberverbandes als Tarifpartei. Unter Berücksichtigung der wählbaren Rechtsformen des Arbeitgeberverbandes wird dabei auf die gesellschaftsrechtlichen Liquidationsvorschriften eingegangen und die Wirkungsweise der Tarifnormen im Arbeitsverhältnis untersucht. Als wesentliches Ergebnis der Studie ist festzuhalten, daß bestehende Tarifverträge durch die Wirkungen des Auflösungsbeschlusses unmittelbar enden und nur noch dispositiv gemäß
4 Abs. 5 TVG nachwirken. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Auflösung als Mittel zur Tarifflucht eingesetzt werden soll. Ein Auflösungsbeschluß mit dem erklärten Ziel, die bestehende Tarifbindung abzustreifen, ist nichtig und entfaltet daher keine Wirkung.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Verein und Gesellschaft als taugliche Rechtsformen für Arbeitgeberverbände - Wirkungsweise der Tarifnormen - Abhängigkeit des normativen vom schuldrechtlichen Teil des Tarifvertrages - Unanwendbarkeit von gesellschaftsrechtlichen Liquidationsvorschriften auf den Tarifvertrag - Rechtsprechungsentwicklung - Tariffähigkeit - Tarifflucht und Koalitionsfreiheit - Rechtsfolgen der Arbeitgeberverbandsauflösung.
(Author portrait)
Der Autor: Stefan Bergerhoff, geboren 1975, studierte vom Wintersemester 1994 bis Sommersemester 1999 Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. 1999 legte er sein erstes juristisches Staatsexamen ab. Seit August 2000 ist er Referendar am Kammergericht Berlin. Er arbeitet bereits seit längerem in einer Kanzlei mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt.