Regelungsimmanente Vollzugselemente bei den sogenannten Standardmaßnahmen im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3265) (Neuausg. 2002. 232 S. 210 mm)

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Regelungsimmanente Vollzugselemente bei den sogenannten Standardmaßnahmen im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .3265) (Neuausg. 2002. 232 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631383346

Description


(Text)
Das nordrhein-westfälische Polizeigesetz enthält im Abschnitt über die Befugnisse der Polizei neben einer Generalklausel mehrere spezielle Regelungen für typische Maßnahmen der Gefahrenabwehr, die sogenannten Standardmaßnahmen. Die Arbeit befaßt sich mit der Regelungsstruktur dieser Standardmaßnahmen, vor allem mit der Bestimmung ihres Ermächtigungsumfangs. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Polizei durch diese Normen unmittelbar zur Vornahme von Tathandlungen ermächtigt wird oder - vergleichbar mit der polizeirechtlichen Generalklausel - lediglich zum Erlaß von Verfügungen, die gegebenenfalls nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften durchzusetzen sind. Neben den Standardmaßnahmen im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz finden auch die vergleichbaren Vorschriften in den Polizeigesetzen der anderen Bundesländer und in ordnungsrechtlichen Spezialgesetzen Berücksichtigung.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Polizeirecht - Standardmaßnahmen - Nordrhein-westfälisches Polizeigesetz - Vollzugselemente - Verwaltungsvollstreckung - Identitätsfeststellung - Erkennungsdienstliche Behandlung - Ingewahrsamnahme - Durchsuchung von Sachen und Personen - Betreten und Durchsuchen von Wohnungen - Sicherstellung - Platzverweis - Vorladung - Sonderordnungsrecht - Polizeiliche Verfügung - Duldungsverfügungen - Realakte - Durchsetzung von Duldungsverfügungen.
(Author portrait)
Der Autor: Claudius Berger wurde 1971 in Lippstadt geboren. Seine juristische Ausbildung begann mit der Aufnahme des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Bochum im Wintersemester 1992/93. 1997 legte er die erste juristische Staatsprüfung vor dem Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Düsseldorf ab. Anschließend promovierte der Autor an der Universität Bochum. Seit 1999 ist er Referendar am Landgericht Essen.

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