Description
(Text)
Die Ordnung in Gerichtsgebäuden wird, wenn nötig, dadurch aufrechterhalten, daß man Personen hinausweist oder ihnen den Zutritt verwehrt. Als Rechtsgrundlage für derartige Maßnahmen kommen neben den sitzungspolizeilichen Vorschriften eine Reihe nicht normierter Institute in Betracht. Das Verhältnis dieser Ordnungsmittel zum Straftatbestand des Hausfriedensbruchs ist Gegenstand der Arbeit. Der Autor versucht hier eine Zusammenführung und verwendet dabei einen durchgehend funktionalistischen Ansatz.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Hausrecht und Hausfriedensbuch - Ordnungsgewalt - Anstaltsgewalt - Sitzungspolizei und Hausfriedensbruch.
(Author portrait)
Der Autor: Robert Olizeg wurde 1967 in Berlin geboren. Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin, Zweite Juristische Staatsprüfung 1998, seit 2000 Richter im brandenburgischen Justizdienst.