Description
(Text)
Der inflationären Zunahme von Verträgen im internationalen Umweltrecht steht ein Defizit auf der Durchsetzungsebene gegenüber. Die Arbeit geht der Frage nach, welche Funktionen dem Haftungsrecht in dieser Situation zukommen. Über die Analyse der haftungsrechtlichen Entwicklung im Umweltrecht hinaus wird untersucht, ob Staaten auch jenseits von vertraglichen Verpflichtungen für Umweltschäden haftbar gemacht werden können. Kann sich ein Staat in der heutigen Zeit der Teilnahme an globalen Regimen zum Umweltschutz noch entziehen? Und welche Möglichkeiten hat die Staatengemeinschaft, von ihm Kooperation oder Wiedergutmachung zu verlangen? Der Versuch, eine Antwort auf diese Fragen zu finden, führt schließlich zu Überlegungen zur Rolle des Staates und des Völkerrechts in der globalen Gesellschaft der Zukunft.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Form, Funktion und Rechtsstruktur von Haftungsnormen - Die Arbeiten der International Law Commission - Entwicklungslinien der Staatenverantwortlichkeit im internationalen Umweltrecht - Das theoretische Konzept der erga omnes -Normen - Staatengemeinschaftsinteressen - Rückschlüsse auf Geltungsfragen des Völkerrechts - Konsequenzen für die Rolle des Staates im internationalen System.
(Author portrait)
Die Autorin: Ulrike Hartmann wurde 1969 in Bremen geboren. Nach einer Banklehre studierte sie von 1990 bis 1995 Rechtswissenschaften an den Universitäten Kiel und Lyon. 1993/94 nahm sie am Philip C. Jessup International Law Moot Court teil. Von 1997 bis 2000 war sie Rechtsreferendarin beim Hanseatischen OLG in Hamburg. Promotion 2000. Seit September 2000 ist sie als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im öffentlichen Recht in Berlin tätig.