Description
(Text)
Gegenstand der Bearbeitung sind die Aufrechnungsmöglichkeiten gegenüber dem Vorerben und durch den Vorerben, wenn sich eine Nachlaßforderung und eine Eigenverbindlichkeit des Vorerben bzw. eine Nachlaßverbindlichkeit und eine Eigenforderung des Vorerben gegenüberstehen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei die Frage der Zulässigkeit der Aufrechnung des Nachlaßschuldners mit einer gegen das Eigenvermögen des Alleinvorerben gerichteten Forderung vor Eintritt des Nacherbfalls. Seit einer Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1912 ist es im Ergebnis fast unangefochtene Rechtsprechung und Lehre, daß diese Aufrechnung nicht "statthaft" ist. Der Aufrechnungsausschluß wird dabei aus einer Analogie zu den
2115 BGB, 773 ZPO, 394 BGB gewonnen. Von einer Mindermeinung in der Literatur wird bereits das Bestehen einer Aufrechnungslage mangels Gegenseitigkeit der Forderungen bezweifelt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Gegenseitigkeit der Forderungen im Sinne des
387 BGB - Die Stellung des Nachlasses in der Vorerbschaft und ihre Folgen - Aufrechnungsausschluß nach
2115 BGB, 773 ZPO, 394 BGB analog -
2113 II BGB - Ersatzansprüche des Vorerben bzw. des Nacherben.
(Author portrait)
Der Autor: Alexander Fritze wurde 1968 in Bochum geboren. 1988 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Lausanne. 1994 Erstes Juristisches Staatsexamen. 1995 bis 1997 Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Bochum. 1997 Zweites Juristisches Staatsexamen. 1999 Promotion an der Universität Münster. Seit 1999 Rechtsanwalt in Hamm/Westf.