Die Geltung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (Studien zum vergleichenden und internationalen Recht / Comparative and International Law Studies .55) (Neuausg. 2000. 262 S. 210 mm)

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Die Geltung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (Studien zum vergleichenden und internationalen Recht / Comparative and International Law Studies .55) (Neuausg. 2000. 262 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631369388

Description


(Text)
Durch den Beitritt des Vereinigten Königreichs zu den Europäischen Gemeinschaften 1973 stellte sich - wie auch in anderen Mitgliedstaaten - die Frage, wie Kollisionen zwischen dem Gemeinschaftsrecht und dem nationalen Recht zu behandeln seien. In Großbritannien erschwerten Besonderheiten des Verfassungsrechts eine schnelle, vorbehaltlose Integration. Insbesondere der fundamentale Grundsatz der Parlamentssouveränität ließ es lange Zeit fraglich erscheinen, ob das Vereinigte Königreich überhaupt jemals den Erfordernissen der Gemeinschaft, in erster Linie dem Vorranganspruch des Gemeinschaftsrechts, gerecht werden könnte.
Das Factortame -Verfahren Anfang der neunziger Jahre erwies sich diesbezüglich als Nagelprobe. Die Analyse der Entscheidungen und der seither ergangenen neueren Rechtsprechung zeigt: Letztlich folgen auch die britischen Gerichte den europäischen Vorgaben.
(Table of content)
Aus dem Inhalt : Kollisionen von Gemeinschaftsrecht und britischem Recht - Geltungs- und Vorranganspruch des Gemeinschaftsrechts - Parlamentssouveränität - der fundamentale britische Verfassungsgrundsatz im historischen Wandel - Das Factortame -Verfahren als Nagelprobe der Briten in den Europäischen Gemeinschaften.
(Author portrait)
Die Autorin: Sona Rajani, geboren 1972 in München, studierte von 1991 bis 1996 Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Erste Juristische Staatsprüfung 1996. 1996 bis 1997 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Europäisches Verfassungsrecht, Universität Trier. 1997-1998 Master of Laws (LL.M.) an der University of Wales, Cardiff. Ab 1999 Referendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. 2000 Promotion an der Juristischen Fakultät der Universität Trier.

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