Description
(Text)
Die Reparaturkostenversicherung bietet beim Funktionsverlust einer Sache Schutz vor den mit der Wiederherstellung oder einem Neukauf verbundenen Kosten. Da sie einer Garantie ähnelt, bedarf es einer Abgrenzung anhand einer Versicherungsdefinition. Versicherungsrechtlich weist sie Besonderheiten auf. Sie bricht mit der Vorstellung, bei einer Nichtpersonenversicherung dürfe die Versicherungsleistung nur anhand des Schadens bestimmt werden. Die Leistung einer vertraglich festgelegten Summe wirft die Frage über das Bestehen eines Bereicherungsverbots auf. Die Reparaturkostenversicherung deckt Schäden infolge bekannter und anfänglich wirkender Ursachen, wie z.B. Alterung. Daher ist zu untersuchen, ob Versicherung Ungewißheit erfordert.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Definition von Versicherung - Inhaltskontrolle von AVB - Nichtpersonenversicherung mit Summenversicherungsleistung - Abgrenzung von versicherter Gefahr und Obliegenheiten - Das aleatroische Element der versicherten Gefahr; Ungewißheit als eine Voraussetzung für Versicherung; für Versicherung maßgebliche Struktur der Ungewißheit - Bestehen und Inhalt des versicherungsrechtlichen Bereicherungsverbots.
(Author portrait)
Der Autor: Georg Lange studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Regensburg und Hamburg. Er absolvierte sein Referendariat 1994-1997 in Berlin und Brüssel. Die anschließende Anwaltstätigkeit in Frankfurt am Main unterbrach er 1998 für ein einjähriges Auslandsstudium an der Tulane University in New Orleans, USA. 1999 schloß er seine Promotion an der Universität Hamburg ab.



