Description
(Text)
Vollzugsziel ist im offenen und im geschlossenen Vollzug die Umwandlung von deviantem in konformes Verhalten. Ob dies bei jugendlichen Gefangenen durch den Vollzug von Jugendstrafe gelingt, ist nach wie vor umstritten. In der Diskussion stehen dabei Sinn und Zweck staatlichen Strafens, die sich in Forderungen nach mehr Resozialisierung, aber auch nach einer stärkeren Gewichtung der allgemeinen Strafzwecke von Schuldausgleich bis Generalprävention widerspiegelt. Nach der Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen des offenen Strafvollzuges und der Rahmenbedingungen in der JVA Rockenberg werden die Rückfälligkeit von inhaftierten Jugendlichen aus dem offenen und geschlossenen Vollzug untersucht und die Zusammenhänge zwischen den kriminologischen Daten und der Legalbewährung hergestellt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Begriff, Geschichte und Verbreitung des offenen Jugendstrafvollzuges - Problematik des offenen Strafvollzuges - dargestellt am Beispiel des Freigängerhauses in Rockenberg - Empirische Untersuchung der Gefangenenpopulation im offenen und geschlossenen Strafvollzug der JVA Rockenberg - Bewährung und Rückfälligkeit.
(Author portrait)
Der Autor: Hans Magnus Frankenberg wurde 1968 in Frankfurt am Main geboren. Ab 1989 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main. 1995 Erste juristische Staatsprüfung. Anschließend Referendariat beim Landgericht Frankfurt am Main, Ausbildungsschwerpunkt Strafrechtspflege. 1998 Zweite juristische Staatsprüfung. 1999 Promotion.



