Description
(Text)
Der Bedarf an grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen deutschen Stellen und ausländischen Partnern wächst zunehmend. Dem entspricht eine wachsende Anzahl unterschiedlichster Vorschriften und Verträge, welche seit der Wiedervereinigung Deutschlands in Kraft getreten sind und dieser Zusammenarbeitsform eine neue Qualität verleihen. Hervorzuheben sind dabei vor allem die normierte Möglichkeit der Bundesländer zur Hoheitsrechtsübertragung auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen (Art. 24 Abs. 1a GG) sowie die Verträge von Karlsruhe und Mainz. Beruhend auf dem Bekenntnis zum Verfassungsprinzip der offenen Staatlichkeit, ist es das Ziel der Arbeit, diese Neuheiten in ihrer Bedeutung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit darzustellen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Karlsruher Übereinkommen - Mainzer Abkommen - Entstehung, Auslegung und Anwendungsbereiche des Art. 24 Abs. 1a GG.
(Author portrait)
Der Autor: Thomas Lott, Jahrgang 1968, studierte von 1990 bis 1995 Rechtswissenschaften an der Universität Gießen und legte 1995 die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Eintritt in den Juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen 1997. Zweite Juristische Staatsprüfung und Promotion 1999. Seit 1999 ist der Autor als Rechtsanwalt tätig.