Die Sperre des Glücksspielers : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .2666) (Neuausg. 1999. 166 S. 210 mm)

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Die Sperre des Glücksspielers : Dissertationsschrift (Europäische Hochschulschriften Recht .2666) (Neuausg. 1999. 166 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783631351826

Description


(Text)
Anders als die Spielsperre, bei der die Spielbank dem Spieler einseitig ein Hausverbot erteilt, beruht die Eigensperre auf einem Antrag des Spielers. Die Eigensperre ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Durch ihn wollen die Parteien Einfluß auf die Wirksamkeit der später geschlossenen Spielverträge ausüben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der rechtlichen Einordnung der Eigensperrvereinbarung. Die Interpretation der Eigensperrvereinbarung als ein vorweggenommener Aufhebungsvertrag scheitert an der Unverzichtbarkeit der Vertragsfreiheit im Bereich des Schuldrechts. Allerdings fällt ein Spielvertrag mit einem pathologischen Spieler unter 138 I BGB. Die Eigensperrvereinbarung hat insoweit nur deklaratorischen Charakter. Verbleiben Unsicherheiten in bezug auf die Frage, ob der Spieler tatsächlich spielsüchtig ist, ist die Eigensperrvereinbarung als ein Vertrag mit feststellender Wirkung einzuordnen. Durch den Eigensperrvertrag vereinbaren die Vertragsparteien hier, daßder spielende Vertragspartner als ein pathologischer Spieler einzustufen ist. Damit sind alle Spielverträge, die von den Vertragsparteien in Zukunft geschlossen werden, sittenwidrig i.S.d. 138 I BGB.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Der Kasinospielvertrag - Die Rechtsnatur der Spielsperre - Die Rechtswirkungen des Eigensperrvertrages - Die Eigenspielsperre als vorweggenommener Aufhebungsvertrag - Die Unverzichtbarkeit der Vertragsfreiheit im Schuldrecht - Die Sittenwidrigkeit der Spielverträge mit einem pathologischen Spieler - Die Eigensperrvereinbarung als Vertrag mit feststellender Wirkung - Bereicherungsansprüche beider Seiten - Schadenersatzansprüche des Spielers - Die Aufhebbarkeit der Eigensperre.
(Author portrait)
Die Autorin: Christiane Weis wurde 1970 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur 1991 folgte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Seit 1998 ist sie Rechtsreferendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht. 1999 schloß sie ihre Promotion ab.

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