Description
(Text)
Seit dem KUG von 1907 hat sich die urhebergesetzliche Regelung des Fotografieschutzes mehrfach geändert und entwickelt. Insbesondere die 1965 ins Urhebergesetz eingeführte Unterscheidung zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk stellt eine Besonderheit dar, die der näheren Betrachtung bedarf. Durch die Ausweitung der Informations- und Medienlandschaft einerseits und der technischen Entwicklung andererseits hat die Fotografie in ungeahnter Weise an Bedeutung gewonnen. Damit ist die Gefahr der Verletzung von Fotografieurheberrechten größer geworden und infolgedessen das Interesse an einem Urheberrechtsschutz gestiegen. Unter Berücksichtigung dieses Interesses werden die Begriffe Lichtbild und Lichtbildwerk definiert, wobei in der Tendenz der Anwendungsbereich weit gefaßt wird.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Definition von Lichtbild und Lichtbildwerk unter Einbeziehung der sogenannten "digitalen Fotografie" - Urheberrechtlicher Schutz der Lichtbilder - Lichtbilder als Dokumente der Zeitgeschichte - Lichtbildwerke.
(Author portrait)
Der Autor: Thomas Platena, geboren 1966 in Lage/Lippe. Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Rechtsinformatik an der Universität Marburg. 1993 Erste Juristische Staatsprüfung. Von 1993 bis 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Marburg. Seit 1997 Rechtsreferendar in Gießen; 1998 Promotion in Marburg.