Description
(Text)
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kann im Rahmen des VII. Kapitels der Charta Zwangsmaßnahmen zur Wahrung und Wiederherstellung des Weltfriedens beschließen. Ein besonderes Verfahren, um die Rechtmäßigkeit dieser Beschlüsse durch den IGH prüfen zu lassen, besteht nicht. Dennoch kann sich vor dem IGH auch im Rahmen der bestehenden Verfahrensarten die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Sicherheitsratsbeschlüssen stellen. Nach Äußerungen des IGH zur Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der VN-Organe in früheren Gutachten wurde die Frage erneut aktuell mit den Klagen Libyens gegen Großbritannien und die USA wegen einer - infolge des Bombenattentats auf ein amerikanisches Passagierflugzeug im Jahre 1988 über dem schottischen Lockerbie entstandenen - Streitigkeit um Rechte und Pflichten aus der Konvention von Montréal. Der Verfasser zeigt, daß eine Rechtmäßigkeitsprüfung von Beschlüssen des Sicherheitsrats durch den IGH in den bestehenden Verfahrensarten möglich und zulässig ist. Dabei ist die richterliche Kontrolldichte wegen der dem Sicherheitsrat im VII. Kapitel der Charta eingeräumten Spielräume begrenzt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Der Internationale Gerichtshof - Der Sicherheitsrat - Rechtsbindung des Sicherheitsrats und Folgen rechtswidrigen Handelns - Das Verhältnis zwischen IGH und Sicherheitsrat - Zulässigkeit einer Rechtmäßigkeitsprüfung - Spielräume und Kontrolldichte.
(Author portrait)
Der Autor: Michael Fraas wurde 1968 in Nürnberg geboren. Er studierte von 1989 bis 1994 Rechtswissenschaften an den Universitäten Erlangen-Nürnberg, Lausanne und Passau; Studienaufenthalte an der Faculté Internationale de Droit Comparé in Straßburg. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen in Passau war er von September 1994 bis April 1997 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Michael Schweitzer am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht und Europarecht der Universität Passau. Seit 1996 ist er Rechtsreferendar am OLG-Bezirk München.