Description
(Text)
Ein Wettbewerbsverbot betrifft grundsätzlich nur den Verpflichteten; ein Dritter braucht es deshalb nicht zu beachten. Etwas anderes kann gelten, wenn der Ehegatte des Verpflichteten die untersagte wettbewerbliche Tätigkeit ausübt. Kann das besondere Nähe- und Vertrauensverhältnis zwischen den Eheleuten dazu führen, daß eine Unterlassungspflicht des einen auch den anderen in seiner wirtschaftlichen Entfaltungsfreiheit beschränkt? Die Erörterung dieser Frage führt in einen Bereich, in dem sich eherechtliche Beistands- und Rücksichtspflichten, arbeits- und gesellschaftsrechtliche Treuepflichten und nicht zuletzt grundrechtlich verbürgte Freiheiten überschneiden und verschiedene, gegenläufige Ziele verfolgen. Diesen Bereich der unterschiedlichen Interessen darzustellen, ist Anliegen dieser Arbeit.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Ausgangs- und Interessenlage bei Wettbewerbsverboten - Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit in der Ehe - Kollision zwischen konkurrierender Erwerbstätigkeit des Ehegatten und Wettbewerbsverbot - Umgehung des Wettbewerbsverbots und Strohmannverhältnisse.
(Author portrait)
Der Autor: Thomas Buß, Jahrgang 1966, Studium der Rechtswissenschaft in Trier; erste juristische Staatsprügung 1992 in Mainz, danach Vorbereitungsdienst in Köln; 1995 zweite juristische Staatsprügung in Düsseldorf und Promotion zum Dr. iur. an der Universität Trier; Studium an der Faculty of Law der University of British Columbia in Vancouver, B.C.; Master of Laws 1996; seit 1997 wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bonn.